(ots) - Die Diskussion um unterschiedliche Vergütungsarten
in der Finanzbranche ist auch mit der jüngst erfolgten Verabschiedung
des Honoraranlageberatungsgesetzes nicht beendet. Denn unverändert
wird auf EU-Ebene daran gearbeitet, Regelungen zu schaffen, nach
denen sich nur Honorarberater unabhängige Berater nennen dürfen. "Wir
halten es für falsch, die Qualität einer Beratung an der Art der
Honorierung festmachen zu wollen. Unserer Meinung nach entsteht
Beratungsqualität aufgrund von Fachkenntnis, ehrlicher Einstellung
und Wertschätzung des Kunden", betont Plansecur-Geschäftsführer
Johannes Sczepan. Er spricht sich für ein gleichberechtigtes
Nebeneinander beider Vergütungsarten aus.
Die Beratung im Interesse der Kunden sieht Sczepan bei einer
Vergütung durch Provisionen ebenso gewahrt wie die Kostentransparenz:
"Was häufig übersehen wird: Beide Vergütungsformen zahlt der Kunde -
das Honorar direkt an den Berater, während die Provision im Wege des
Sammelinkassoverfahrens von den jeweiligen Produktgesellschaften beim
Kunden eingezogen und an den Berater weitergeleitet wird. Aufgrund
der weitgehenden Informationspflichten, die der Berater dem Kunden
gegenüber erfüllen muss, erfährt jeder Verbraucher auch bei der
Provisionsvergütung, welche Kosten ihm bei Vermittlung eines
Finanzprodukts entstehen."
Nicht alle Verbraucher können sich Honorarberatung leisten
Sollte eines Tages gar die Beratung gegen Honorar als alleinige
Vergütungsform verpflichtend eingeführt werden, besteht nach Ansicht
der Plansecur die Gefahr, dass vielen Menschen eine Finanzberatung
vorenthalten bliebe. Als Beispiel kann man den Beratungsbedarf einer
jungen Familie mit zwei kleinen Kindern nehmen, die eine Absicherung
ihrer Risiken benötigt und einen Hauskauf plant. "Es darf meiner
Meinung nach nicht sein, dass diese Familie erst sparen müsste, um
sich eine Honorarberatung leisten zu können, die sie aber wegen einer
sich bietenden Kaufgelegenheit umgehend bräuchte", sagt Sczepan.
Zudem sollte man die soziale Komponente des Provisionsmodells
nicht geringschätzen: Wie der zeitliche Aufwand eines Anwalts nicht
abhängig ist von der Höhe des Streitwerts, so ist auch der
Zeitaufwand des Finanzberaters grundsätzlich nicht abhängig von der
Höhe des Anlagebetrages oder des Prämienvolumens einer Versicherung.
Kunden, die hohe Beträge anlegen oder eine Personenversicherung
abschließen, finanzieren den Beratungsaufwand mit, der für Geschäfte
mit kleinerem Volumen genauso anfällt. Beim Honorarberatungsmodell
gibt es eine solche Quersubventionierung nicht; dies trifft vor allem
sozial Schwächere.
Sucht der Kunde, zum Beispiel bei komplexen Fragestellungen, den
Rat mehrerer Fachleute, so kann er sich dies bei der Honorarberatung
nur unter hohem finanziellem Aufwand leisten. Auch muss er sich bei
der Honorarberatung zur Zahlung verpflichten, bevor er die Qualität
der Dienstleistung einschätzen kann. Je nach Anlass und vom
Honorarberater betriebenem Aufwand können bei Stundensätzen von 100
Euro aufwärts erhebliche Beträge zusammenkommen. Hingegen hat jeder
Kunde im Provisionsmodell die Möglichkeit, sich von einer Vielzahl
von Fachleuten beraten zu lassen. Da die Vergütung nur bei erfolgter
Vermittlung fällig wird, zahlt der Kunde nur für Berater, deren
Dienstleistung er kennengelernt hat, und nur für den Berater, dessen
Rat ihn letztlich überzeugt.
Problematisch: die Umsetzung des Konzepts durch den Kunden
Eine Honorarberatung ohne die Vermittlung von Produkten birgt das
Risiko in sich, dass der Kunde auf sich allein gestellt ungeeignete
Produkte auswählt. "Die Beratung und Vermittlung aus einer Hand durch
einen qualifizierten Makler halten wir derzeit für eine sehr gute und
praktikable Form der Finanzberatung für Verbraucher und Vermittler.
Wir sperren uns auch nicht generell gegen Honorarberatung als
Vergütungsmodell, sondern bieten selbst bei der Vermittlung von
Investmentfonds eine Abrechnung auf Basis einer am Depotwert
orientierten Servicegebühr an. Aber beide Vergütungsmodelle, Beratung
gegen Provision wie gegen Honorar, besitzen ihre Berechtigung und
sollten in Deutschland parallel angeboten werden können. Die Meinung,
nur die Honorarberatung sei eine unabhängige Beratung, halten wir für
falsch", lautet Sczepans Fazit. Zudem ignorieren die Vertreter dieser
Meinung konsequent die für Makler in Deutschland geltenden
rechtlichen Vorgaben. Makler sind nämlich gesetzlich verpflichtet,
ihre Kunden qualifiziert und unabhängig zu beraten und ihnen
bedarfsgerechte Produkte zu vermitteln.
Die Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für
Finanzplanung und Vermittlung im Maklerstatus. Sie bekennt sich seit
ihrer Gründung 1986 zu ethischen Grundsätzen. Bundesweit betreuen 200
Berater mehr als 60.000 Kunden. 2012 wurde die Plansecur mit dem
Gütesiegel "Ethics in Business" als Vorreiter ethischen Handelns und
2011 beim Wettbewerb "Deutschlands kundenorientierteste
Dienstleister" mit dem Sonderpreis "Fairness B2C" ausgezeichnet.
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