Deutsche im Ausland können Ihre Stimme bei der Bundestagswahl am 22. Sept. 2013 der FDP geben. Freiheit und Demokratie kennen keine Fristen. Stärken Sie die derzeitige Bundesregierung mit Ihrer Stimme. Europa ist Deutschland !
(firmenpresse) - am 22. September 2013 findet die Neuwahl des Deutschen Bundestags statt. Bei der letzten Bundestagswahl haben etwa 65.270 der etwa bis 1 Million der wahlberechtigten Deutschen im Ausland ihre Stimme abgegeben.
Es ist richtig, dass die Registrierung als Wähler im Ausland einen gewissen Aufwand erfordert und vielen Deutschen im Ausland das Verfahren, wie man sich für die Wahl zum Deutschen Bundestag als Wähler registrieren lässt, nicht bekannt ist. Aus diesem Grund möchten wir die Hörer von Sun Radio Ibiza, dem deutschsprachigen Radioprogramm aus Ibiza Spanien, informieren, wie Sie sich als Wähler für die Bundestagswahl am 22. September dieses Jahres registrieren lassen können. Die Zeit drängt, denn der Antrag zur Registrierung als Wähler muss bis zum 1. September 2013 bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingegangen sein.
Die notwendigen Wahlunterlagen finden Sie auf einer eigens von der FDP gestalteten Seite: http://wahl.fdp.de/inhalt/fdp-waehlen-auch-im-ausland, Die FDP ist besonders für Deutsche im Ausland ein Lieferant wichtiger Argumente in Diskussionen vor Ort.
Besonders in Spanien - Mallorca - Ibiza - Formentera sind viele Deutsche aufgerufen von Ihrem Wahlrecht gebrauch zu machen.
Wie schaut nun das Verfahren für die Auslandsdeutschen zur Wahlteilnahme aus?
Vier einfache Schritte für Deutsche im Ausland zur Teilnahme an der Wahl des 18. Deutschen Bundestags:
1. Schritt: Prüfung – Darf ich wählen?
Grundvoraussetzung für die Wahlteilnahme ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Leben Sie oder befinden Sie sich am 22. September 2013 im Ausland, aber sind weiterhin in Deutschland gemeldet, so werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können in diesem Fall durch Briefwahl Ihr Wahlrecht ausüben. Hierfür müssen Sie bei Ihrer Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich (bei persönlichem Erscheinen) die Briefwahlunterlagen beantragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung entsprechend ausfüllen und an Ihre Gemeinde zurücksenden. Sie können aber auch von der Wahlbenachrichtigung unabhängig per Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung die Briefwahlunterlagen beantragen. Telefonisch können Sie dies aber nicht tun.
Befinden Sie sich im Ausland und sind nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet dürfen Sie als Deutscher unter den folgenden Bedingungen dennoch wählen;
1. Sie haben seit Vollendung Ihres 14. Lebensjahrs mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück
oder
2. Sie sind persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in Deutschland und sind von Ihnen betroffen. Die notwendige Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik muss im Einzelfall persönlich aufgrund eigener Erfahrung und unmittelbar erworben worden sein. Eine rein passive Kommunikationsteilnahme, etwa durch den Konsum deutschsprachiger Medien im Ausland, genügt nicht. Die zudem erforderliche Betroffenheit von den politischen Verhältnissen kann sich daraus ergeben, dass Sie als ein Auslandsdeutscher aktuell der deutschen Hoheitsgewalt unterliegen, ist aber nicht darauf beschränkt.
Die Ortskräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit an deutschen Auslandsvertretungen (z. B. Mitarbeiter an Goetheinstituten, deutschen Auslandschulen, politischen Stiftungen oder Medien), sogenannte Grenzpendler, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, ihre Arbeit aber regelmäßig im Inland erbringen, oder Auslanddeutsche, die durch ein Engagement in Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftliche Leben Deutschlands teilnehmen, sind auch wahlberechtigt.
Sind Sie nun nicht sicher, ob Sie „persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in Deutschland und von Ihnen betroffen sind“, dann lesen Sie bitte die beiliegenden Anwendungsbeispiele durch. Auch diese stellen keinen umfassenden Katalog dar. Können Sie nach der Lektüre der Anwendungsbeispiele gut begründen, dass Ihr Fall vergleichbar ist, empfehlen wir Ihnen, die Eintragung ins Wählerverzeichnis zu beantragen.
2. Schritt: Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis besorgen
Wenn Sie wahlberechtigt sind und im Ausland leben, so sollten Sie auch rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich mit einem besonderen Formular beantragen. Das Formular finden Sie hier.
Den Antrag senden Sie an die Gemeinde, in der Sie vor dem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren oder in der Ihre Betroffenheit am sichtbarsten wird (z. B. bei Grenzpendler der der Arbeitsort). Die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde können Sie im Gemeindeverzeichnis finden.
Die Formulare können Sie auch als Papiervordruck anfordern:
- bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland
- beim Bundeswahlleiter
- bei den Kreiswahlleitern in Deutschland
Antragsformulare können Sie dort auch für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen anfordern. Die Unterlagen sind also für Sie ganz einfach zu erhalten. Laden Sie sie doch sofort online herunter.
3. Schritt: Antragsformular rechtzeitlich abschicken!
Laut des Bundeswahlgesetzes müssen die Antragsformulare spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag bei der zuständigen Gemeindeverwaltung in Deutschland eingehen. Für die diesjährige Bundestagswahl ist dieser Tag der 1. September 2013. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst umgehend zurückgeschickt werden.
4. Schritt: Wählen und Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschicken!
Sie erhalten nach Ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung - etwa einen Monat vor dem Wahltag, also etwa ab Ende August 2013 - die für Ihre Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt. Lesen Sie sorgfältig das Merkblatt und führen die Briefwahl durch.
Sie müssen dann den verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 22. September 2013, bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbriefumschlag sollte deshalb möglichst umgehend zurückgeschickt werden.
Die erste Stimme ist für den Wahlkreiskandidaten vor Ort, die zweite Stimme ist die für den Ausgang der Bundestagswahl wichtigere Stimme. Sie entscheidet, wie stark die Parteien bzw. ihre Fraktionen im Deutschen Bundestag vertreten sein werden.
Falls die Zeit knapp wird, sollten Sie prüfen, ob auch die bei Ihnen nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung aufgrund eines langsamen oder unzuverlässigen Postsystems im Gastland für deutsche Wähler vor Ort für die Rücksendung der Wahlbriefe die Nutzung von Kurierwegen anbietet. Fragen Sie doch einfach in der nächstgelegenen deutschen Botschaft oder Konsulat nach.
Abschließend bitten wir Sie, die Informationen über die Registrierung zur Bundestagswahl, die auch auf der Homepage http://wahl.fdp.de/inhalt/fdp-waehlen-auch-im-ausland aufgearbeitet sind, auch an Gemeindemitglieder, Verwandte, Freunde, Bekannte oder Kollegen, die zur Teilnahme an der Bundestagswahl berechtigt sind, weiterzuleiten. Helfen Sie mit, dass möglichst viele Deutsche im Ausland von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Jede Stimme zählt!
Die FDP ist ein Garant und eine wesentliche Stütze des derzeitigen erfolgreichen Kurses der Bundesrepublik Deutschland in Europa und in der Welt.
Noch nie ging es den Deutschen wirtschaftlich so gut wie unter der derzeitigen Regierung der CDU/CSU/FDP - stärken Sie diese Position und schwächen sie nicht aufgrund unhaltbarer Versprechen anderer Parteien die soziale Basis der Bundesrepublik Deutschland.
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Planet 62 ist ein Projekt für lokale Unternehmen in Berlin Schöneberg unter Mithilfe von jungen Schöneberger Bürger/innen mit Migranten Hintergrund..
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