Vorbesitzer muss nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs sein Altfahrzeug zurück nehmen
(firmenpresse) - Wer sein altes Fahrzeug beim Kauf eines Neuwagens in Zahlung gibt, darf eventuelle Unfallschäden nicht verschweigen. Andernfalls haftet er, wenn der Autohändler den Altwagen als "laut Vorbesitzer unfallfrei" weiterverkauft und der Erwerber den Schaden reklamiert. Wie die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), mitteilt, hat der Bundesgerichtshof (VIII 117/12) einen Vorbesitzer verurteilt, sein Altfahrzeug zurückzunehmen.
Im entschiedenen Fall ging es um einen Gebrauchtwagen, bei dem ein kleiner Unfallschaden nicht fachgerecht repariert wurde. Als der Besitzer einige Monate später einen Neuwagen kaufte, bekam er für seinen Altwagen 19.000 Euro angerechnet. Im Vertragsformular des Autohändlers war angekreuzt, dass kein Unfallschaden vorliege. Der Autohändler verkaufte den Gebrauchtwagen weiter und gab dabei an, dass er "laut Vorbesitzer unfallfrei" sei. Der Erwerber stellte jedoch kurze Zeit nach der Übergabe einige unfallbedingte Mängel fest und reklamierte diese gegenüber dem Autohändler. Da sich die beiden nicht einigten, verklagte er den Autohändler, den Wagen zurückzunehmen und den gezahlten Kaufpreis zu erstatten. Damit kam er vor Gericht durch. Daraufhin verklagte der Autohändler den vorherigen Besitzer und machte dabei einen Betrag von über 30.000 Euro geltend. Den hohen Betrag begründete er unter anderem mit den ihm entstandenen Prozesskosten.
Der Bundesgerichtshof verurteilte den Vorbesitzer, den Altwagen vom Autohändler zurückzunehmen und an ihn rund 20.000 Euro zu zahlen. Zwar sei davon auszugehen, dass er für sein in Zahlung gegebenes Fahrzeug keine Gewährleistung übernommen habe. Im Vertragsformular habe er jedoch zugesichert, dass es unfallfrei sei. Allerdings müsse er nur einen kleinen Teil der Anwaltskosten des Autohändlers ersetzen. Diesem hätte nämlich klar sein müssen, dass der Käufer des Altfahrzeugs die vorhandenen Mängel zu Recht reklamierte. Der Händler hätte es daher nicht auf einen Prozess ankommen lassen dürfen. Er konnte somit nicht vom Vorbesitzer verlangen, dass dieser ihm die unnötig entstandenen Prozesskosten ersetzt.
Wüstenrot & Württembergische - Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist ?Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.
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