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DGAP-News: China Specialty Glass AG: Veröffentlichung nach§37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

ID: 929303

(firmenpresse) - DGAP-News: China Specialty Glass AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
China Specialty Glass AG: Veröffentlichung nach§37q Absatz 2 Satz 1
WpHG

20.08.2013 / 08:52

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Veröffentlichung nach§37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der Jahres- und der Konzernabschluss der China Specialty Glass AG (CSAG),
Grünwald, Landkreis München, zum Abschlussstichtag 31.12.2011 und der
zusammengefasste Lagebericht der CSAG für das Geschäftsjahr 2011 fehlerhaft
sind:

a. Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011

Pachtvertrag im Zusammenhang mit Immobilie in Guangzhou/China
Die Bilanzierung der im Voraus geleisteten Pachtzahlung für das unter den
Sachanlagen gesondert ausgewiesene 'Mietgebäude' (TEUR 1.282) und das
gesondert ausgewiesene 'Landnutzungsrecht' (TEUR 801) als
Finanzierungs-Leasing-Vertrag i.S.d. IAS 17.10 ff. ist fehlerhaft, da

die rechtlich zulässige Laufzeit des Leasing-Vertrages nicht demüberwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes
entspricht (IAS 17.10 (c)) und

zu Beginn des Leasing-Verhältnisses der Barwert der
Mindestleasing-Zahlungen nicht mindestens dem beizulegenden Zeitwert des
Leasing-Gegenstandes entspricht (IAS 17.10 (d)).

Der Pachtvertrag ist als ein Operating-Leasing-Vertragsverhältnis
anzusehen, bei dem die im Voraus geleisteten Pachtzahlungenüber die
Laufzeit des Pachtverhältnisses als Aufwand ratierlich zu erfassen sind
(IAS 17.10 i.V.m. IAS 17.33 ff.). Der Vorauszahlungsbetrag ist entgegen der
im Abschluss vorgenommenen Bilanzierung unter dem Posten 'sonstige
langfristige Vermögenswerte' auszuweisen.

Im Hinblick auf die rechtlich zulässige Pachtdauer von 20 Jahren ist der
Vorauszahlungsbetrag mit insgesamt TEUR 2.083 um TEUR 45 zu hoch




ausgewiesen.

Darüber hinaus wurden im Konzernanhang eine Beschreibung der wesentlichen
Leasing-Vereinbarungen gemäßIAS 17.35 (d) sowie die gemäßIAS 17.35 (a)
erforderlichen Angabenüber die bereits vollständig vorgenommene Leistung
der Pachtzahlungen für die gesamte Vertragslaufzeit nicht vorgenommen.

Immobilie in Sichuan/China

Die im Konzernanhang vorgenommenen Angaben im Zusammenhang mit einem unter
den als Zugänge im Sachanlagevermögen ausgewiesenen Mietgebäude (TEUR
10.416), die 'als Vorauszahlung behandelt wurden, da die
Leasingvereinbarung aufgrund ihre langen Laufzeit als Finanzierungsleasing
betrachtet werden wird', sind unrichtig, da u. A.

ein Konzernunternehmen Auftraggeber für die Erstellung der Gebäude ist und
somit die entsprechenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im
Konzernabschluss zu aktivieren sind und ein 'Mietgebäude' i.S.d. Angabe im
Konzernanhang nicht vorliegt;

eine gegebenenfalls als Finanzierungs-Leasing-Vertragsverhältnis zu
qualifizierende Mietvertragsvereinbarung mit einem Dritten am
Bilanzstichtag nicht vereinbart wurde.

Mit den unrichtigen Angaben werden damit die tatsächlichen Verhältnisse des
Sachverhalts im Abschluss nicht zutreffend dargestellt. Insoweit liegt ein
Verstoßgegen IAS 1.15 vor.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Aktiva 'Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögenswerte' (TEUR 28.050) enthalten Anzahlungen für Anlagen
und Maschinen (TEUR 6.452) und für Landnutzungsrechte in Sichuan/China
(TEUR 6.079), die als langfristige Vermögenswerte im Posten 'Sachanlagen'
bzw. als 'Landnutzungsrechte' entsprechend auszuweisen sind. Insoweit liegt
ein Verstoßgegen IAS 16.74 (b), bzw. IAS 16.4 i.V.m. IAS 1.54 (a) und (h)
vor.

Angaben zu nahe stehenden Personen und Unternehmen

Pachtvertrag im Zusammenhang mit Immobilie in Guangzhou/China

Der die Immobilie in Guangzhou/China betreffende Pachtvertrag wurde
zwischen einem Konzernunternehmen und Herrn Chun Li Shi geschlossen, der
als Mitglied des Vorstands der CSAG und Sohn des indirekt mehrheitlich
beteiligten Aktionärs und Mitglied des Vorstands der CSAG (COO), Herrn Nang
Heung Sze, als nahe stehende Person gemäßIAS 24.9 (a) anzusehen ist.
Entgegen der rechtlich zulässigen Vertragsdauer von 20 Jahren wurde im
Vertrag eine Pachtzahlung für einen Zeitraum von 30 Jahren vereinbart, die
in Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung mit einer monatlichen
Pachtzahlung bei Pachtbeginn in voller Höhe geleistet wurde. Eine
inhaltlich zutreffende Angabeüber die Art und insbesondere den Umfang der
Geschäftsbeziehung mit Herrn Chun Li Shi ist im Konzernanhang nicht
vorgenommen worden. Insoweit liegt ein Verstoßgegen die Regelungen des IAS
24.18 a) und b) i.V.m. IAS 24.19 f), IAS 24.21 c) und d) vor.

Vergütungen der Mitglieder des Managements

Die gemäßIAS 24.17 geforderte Darstellung der Vergütungen an die
Mitglieder des Managements entsprechend den Kategorien 'kurzfristig fällige
Leistungen', 'Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses', 'andere
langfristig fällige Leistungen', 'Leistungen aus Anlass der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses' und 'anteilsbasierte Vergütungen' ist im Abschluss
nicht vorgenommen worden.

b. Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht

Der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
2011 enthält keine umfassende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage
der CSAG-Gruppe, so dass bspw. nicht deutlich wird, wie mit technischen
Anlagen mit einem Gesamtwert von rd. TEUR 2.792 Umsatzerlöse von TEUR
76.884 erzielt werden konnten. Entgegen den Anforderungen des§315 Abs. 1
Satz 3 HGB wurden in die Analyse nicht die bedeutsamsten finanziellen
Leistungsindikatoren mit einbezogen, die z.B. Aussagen zur positiven
Entwicklung der Umsatzerlöse in 2011 im Vergleich zur Auslastung, zum
Anlageabnutzungsgrad und zur Altersstruktur der Produktionsanlagen und
erforderlichen Reinvestitionsmaßnahmen wiedergeben.

Darüber hinaus schließt die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage nicht mit einer Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des
Konzerns zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernlageberichts ab. Dies
verstößt gegen die Regelungen des§315 Abs. 1 S. 1 HGB i.V.m. DRS 15 Tz.
49.

c. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Beteiligungen/Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Anteile an der Hing Wah Holdings (Hong Kong) Ltd., Hong Kong, in Höhe
von TEUR 100.121, wurden im Posten 'Beteiligungen' und nicht als 'Anteile
an verbundenen Unternehmen' ausgewiesen (§266 Abs. 2 A.III.1. HGB), obwohl
es sich bei der Gesellschaft um ein verbundenes Unternehmen i.S.d.§271
Abs. 2 HGB handelt, da die CSAG alleinige Gesellschafterin ist und ein
Control-Verhältnis i.S.d.§290 Abs. 2 HGB besteht.

Ausschüttungssperre i.S.d.§268 Abs. 8 S. 2 HGB

Die im Hinblick auf die im Jahresabschluss bilanzierten aktiven latenten
Steuern zu berücksichtigende Ausschüttungssperre i.S.d.§268 Abs. 8 S. 2
HGB in Höhe von TEUR 1.078 wurde im Anhang fehlerhaft nicht angegeben.
Insoweit liegt ein Verstoßgegen§285 Nr. 28 HGB vor.


Ende der Corporate News

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Datum: 20.08.2013 - 08:52 Uhr
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