(ots) - Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 1. September 2013 von
ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Wie der Bundeswahlleiter
weiter mitteilt, sind in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl
2013 alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 18. August 2013
- dem 35. Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit
Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch
der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 22. September
2013 ihre Stimme abgeben können.
Vom 2. bis einschließlich 6. September 2013 halten die
Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen
Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit.
Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 1. September 2013 keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich unverzüglich mit
dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit
eine Nachprüfung erfolgen kann.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
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