IVG flüchtet unter den Schutzschirm – höchste Zeit für Gläubiger zu handeln
(firmenpresse) - Frankfurt, 21.08.2013: Lange sah es so aus, als könne der Immobilienkonzern IVG einer Insolvenz entgehen. Erst vor wenigen Tagen hatte das Unternehmen Eckpunkte einer geplanten Restrukturierung veröffentlicht. Nun ist klar: Die angestrebte Einigung mit Kreditgebern und Wandelanleihegläubigern ist gescheitert. Die Gesellschaft musste ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beantragen. Drei Monate hat die IVG unter der Aufsicht eines Sachwalters nun Zeit, die aufgelaufene Schuldenlast von 4,6 Milliarden Euro in den Griff zu bekommen.
„Das Unternehmen muss endlich mit allen Gläubigern reden. Auch mit den Gläubigern der 400 Millionen Euro schweren Hybridanleihe, die in den gescheiterten Restrukturierungsversuch bisher nicht einbezogen waren. Es darf nicht länger Geheimgespräche geben, die ja mit ein Grund für die verfahrene Situation sind“, fordert Kapitalmarktrechtler Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.
Um Klarheit zu schaffen, solle nun zügig eine Gläubigerversammlung einberufen werden. „Außerdem müssen Vertreter aller Gläubigergruppen in den Gläubigerausschuss. Für die Hybridgläubiger muss es hier einen Sitz am runden Tisch neben den anderen Gläubigern geben, nicht lediglich einen Platz auf der Zuschauerbank wie bisher“, so Nieding weiter.
Für den Anlegeranwalt ist klar: „Die IVG wird nur eine Chance haben, wenn sie mit allen Gläubigern ernsthaft über konstruktive und für alle tragbare Lösungen diskutiert.“
Weiterführende Informationen erhalten betroffene Anleger unter der Mail-Adresse: recht(at)niedingbarth.de.
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Datum: 21.08.2013 - 12:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Marco Cabras
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Telefon: 02102-30969-22
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Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.08.2013
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