(ots) - Die Suche nach einheitlichen Standards für
Werkarbeiter-Unterkünfte in Niedersachsen steht kurz vor dem
Abschluss - nächste Woche will die rot-grüne Landesregierung
Eckpunkte vorstellen. Was aber nach einer vielversprechenden
Initiative klingt, kann sich als kontraproduktiv erweisen.
Das ist der Fall, wenn es am Ende eine Lösung gibt, die unter den
Maßstäben von Kreisen liegt, die landesweit eine Vorreiterrolle
eingenommen haben - und eben hierzu zählt der Kreis Vechta.
Seine Vorschriften gehören im Landesvergleich zu den strengsten.
Sie basieren auf der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG)
Lüneburg. Genau diese Praxis hätte bei den Gesprächen zwischen den
Landesministerien und den kommunalen Spitzenverbänden das Vorbild
sein müssen. Stattdessen kann es zum Mittelweg kommen. Ein Beispiel:
Gilt im Kreis Vechta, dass pro Person eine Wohnfläche von mindestens
neun Quadratmetern zur Verfügung stehen muss, sind es anderswo sechs.
Irgendwo dazwischen würde die Festlegung liegen. Noch ein Beispiel:
In Vechta sind Einzelzimmer vorgeschrieben, im Kreis Cloppenburg sind
vier Betten pro Raum möglich. Liegt der Kompromiss bei zwei?
Gerade im Oldenburger Münsterland, wo das Problem des Missbrauchs
von Werkverträgen drängend ist, wäre eine Aufweichung der Vechtaer
Kriterien ein herber Rückschritt. Wenn die Landesregierung sich nicht
nach den höchsten Standards richtet, droht hier der Verlust ihrer
Glaubwürdigkeit.
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Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
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