DNA-Tests werden immer haeufiger im Rahmen von Migrationsverfahren genutzt, um den Nachweis der tatsaechlichen Verwandtschaft beim Zuzug von Angehoerigen aus dem Ausland zu ueberpruefen.
(firmenpresse) - Waehrend das Ende April verabschiedete Gendiagnostik-Gesetz regelt, dass zweifelnde Muetter und Vaeter ab Oktober 2009 mit einem Ordnungsgeld bestraft werden, wenn sie einen Abstammungstest zur persoenlichen Klaerung der Vaterschaft eines Kindes in Auftrag geben, ohne dass alle Beteiligten eingewilligt haben, finden viele Regelungen des Gendiagnostikgesetzes auf Abstammungstest nach dem Pass- oder Personalausweisgesetz keine Anwendung. Diese Ausnahmen sind in §17 (8) des GenDG geregelt und betreffen die Einwilligung zum Test und Verwendung der Ergebnisse. Vereinigungen, die sich den Schutz von Migranten und Asylsuchenden zum Anliegen gemacht haben (z.B. PRO ASYL), kritisieren daher das beschlossene Gendiagnostikgesetz und die damit verbundenen Ausnahmeregelungen bei Migrationsverfahren. So kann man in Pressemitteilungen lesen, dass Behoerden Pass- und Visaantragsteller, die Angehoerige aus dem Ausland nachholen moechten, zu DNA-Analysen zur ueberpruefung der biologischen Verwandtschaft noetigen, denn oft werden aus dem Heimatlaendern beigebrachte Dokumente nicht als Nachweis einer Verwandtschaft anerkannt. Es wird von Faellen berichtet, in denen Behoerden Zwangstest angeordnet haben, die erst im Zuge weiterer Rechtsschritte abgewendet werden konnten. Leider werden immer wieder private Anbieter kritisiert, die DNA-Analysen anbieten. Dabei hat bereits im Dezember 2007 die 'Tagesschau' in einem entsprechenden Bericht rechtsmedizinische Institute als Nutznießer dieser Praxis identifiziert, die den Test fuer die Antragesteller (deutlich teuerer als die privaten Labore) durchfuehren. Dabei handelt es sich genau um diejenigen Institute und Anbieter, die nun auch die Gewinner (und Initiatoren?) des neuen Gendiagnostikgesetzes sind, das sicherstellt, dass kuenftig nicht mehr die entsprechenden naturwissenschaftlichen Experten, sondern nur Mediziner ohne entsprechende Ausbildung DNA-Analysen durchfuehren duerfen. Man darf vermuten, dass auch die Preise entsprechend steigen werden, denn die Konkurrenz ist ausgeschaltet. Der oben genannte Beitrag der 'Tagesschau' berichtet, dass DNA-Verwandtschaftsnachweise bei Einwanderern weder unueblich noch immer freiwillig sind. (Leider verwendet wie PRO ASYL auch die Tagesschau den nicht zutreffenden Begriff "Gentest" anstatt "DNA-Test"). Kein Migrant werde zu einem Test gezwungen, der Nachzug werde dann aber abgelehnt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: http://www.dna-planet.de/DNA-Vaterschaftstest-bei-Zwillingen-wie-geht-das.htm
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