(ots) - Am 31. August 2013 findet bundesweit der erste
Anti-Fracking-Tag statt. Unter dem Motto "Keine Stimme für Fracking -
No Vote for Fracking" werden in zahlreichen Regionen in Deutschland
Bürgerinitiativen auf die Straße gehen, um sich gegen die Ausbeutung
unkonventioneller Erdgasvorkommen mittels Fracking zur Wehr zu
setzen.
Aus Sicht des NABU und der UVP-Gesellschaft stellt die Methode,
Erdgasvorkommen mittels Tiefbohrungen und dem Einsatz von Chemikalien
zu gewinnen, eine erhebliche Bedrohung für Mensch und Natur dar.
"Fracking ist klima- und energiepolitisch verzichtbar, zu
wirtschaftlichen Kosten nicht vertretbar und angesichts der
Wissenslücken über die Auswirkungen der Technik für Mensch und Natur
ein Roulettespiel", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Auch der
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) und das Umweltbundesamt
(UBA) sehen diese Methode wegen ungeklärter Risiken für die Umwelt
kritisch.
NABU und UVP-Gesellschaft fordern daher neue gesetzliche Regeln
und Umweltstandards. "Der gegenwärtige gesetzliche Rahmen für die
Fracking-Methode ist in Deutschland vollkommen unzureichend und muss
angepasst werden", forderte Tschimpke. Neben der Novelle des
Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung für die
Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben gehöre dazu,
auch Fracking zum festen Bestandteil des Bundesberggesetzes zu
machen. Doch solange die derzeitige Rechtslage gelte, müssten sich
Bund und Länder auf einen Genehmigungsstopp von Erkundungsvorhaben
von Schiefergasvorkommen in Deutschland verständigen, so Tschimpke
weiter. Erst wenn lückenlos alle offenen Fragen um die neue
Technologie geklärt seien, könne es zu einer abschließenden Bewertung
kommen. Solange müssten alle bereits genehmigten Vorhaben ausgesetzt
werden und neue Anträge unberücksichtigt bleiben.
Auch auf europäischer Ebene sehen NABU und UVP-Gesellschaft akuten
Handlungsbedarf. "Mit der derzeit laufenden Revision der
EU-Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie muss es eine UVP-Pflicht
für die Ausbeutung von unkonventionellen Erdgasvorkommen - egal
welcher Größenordnung des Projektes - geben", forderte UVP-Vorstand
Johannes Bohl. Grundsätzlich müsse dies für alle umweltrelevanten
Vorhaben sowohl auf der Planungs- als auch der Genehmigungsebene
gelten. Die UVP diene damit als ein wirksames und taugliches
Instrument zur Offenlegung und Bewertung von Umweltrisiken. Der
Katalog der UVP-pflichtigen Vorhaben sei daher sowohl in der
Richtlinie wie auch im nationalen Recht bei aktuellen Entwicklungen
und Erfordernissen stetig anzupassen.
Vor dem Hintergrund der ungeklärten Risiken für Mensch und Natur
sprechen sich der NABU und die UVP-Gesellschaft für eine EU-weite
Regelung im Rahmen der UVP-Richtlinie für Fracking aus. Einige
Mitgliedstaaten wie Frankreich und Bulgarien haben Fracking verboten,
andere wie die Niederlande ein Moratorium verhängt. Wie der
Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes wollen diese Länder eine
verbindliche UVP, während andere Länder wie Polen und Großbritannien
die Umweltauflagen für das Fracking erleichtern wollen. Sie erhoffen
sich davon niedrigere Energiepreise.
Originaltext vom NABU
Pressekontakt:
Ulf Sieberg, NABU-Energieexperte, Tel. 030-284984-1521
Rechtsanwalt Johannes Bohl, UVP-Vorstandsmitglied, Tel. 0931-79645-0
NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse(at)NABU.de