Erneute Prozessschlappe für die Rechtsschutzunion Schaden GmbH (Alte Leipziger) gegen medizingeschädigte Versicherungsnehmerin, LG München I, Az. 26 O 18642/12
(firmenpresse) - Chronologie:
Die Klägerin ist bei der Beklagten, der Rechtsschutzunion mit Sitz in München rechtsschutzversichert. Sie wandte sich in einer umfangreichen arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit an die Anwaltskanzlei Ciper & Coll., um gegen ein Krankenhaus in Berlin Schadenersatzansprüche geltend zu machen und begehrte von der Rechtsschutzunion hierfür den Deckungsschutz. Die Versicherung lehnte den begehrten Deckungsschutz zunächst mit der Behauptung ab, es würden keine Erfolgsaussichten bestehen. In der Folge korrigierte sie ihre Auffassung, lehnte jedoch weiterhin die Regulierung der Höhe nach ab, woraufhin die Versicherte gerichtliche Hilfe vor dem Landgericht München in Anspruch nehmen mußte.
Verfahren:
Das befasste Landgericht München hielt die Eintrittspflicht der Beklagten für eindeutig. Die Rechtsschutzunion Schaden GmbH sei hinreichend über die Angelegenheit informiert gewesen, Raum für eine Obliegenheitsverletzung seitens der Anwälte der Klägerin seien nicht ersichtlich. Das Gericht riet der Beklagten an, sich wenigstens im Vergleichswege zu einigen und den Deckungsschutz zu erteilen, was diese aber hartnäckig verweigerte. Daraufhin verurteilte das Gericht die Rechtsschutzunion, ihren Verpflichtungen aus dem Rechtsschutzvertrag entsprechend der geschädigten Versicherungsnehmerin Deckungsschutz für ein außergerichtliches und erstinstanzliches Verfahren gegen das Berliner Klinikum zu gewähren.
Anmerkungen von Ciper & Coll. (Sachbearbeiter: RA Daniel Mahr LLM):
Aus Schaden wird man bekanntlich klug, nicht jedoch die Rechtsschutzunion Schaden GmbH mit Sitz in München: Zum wiederholten Male müssen schwer in ihrer Gesundheit geschädigte Versicherungsnehmer zunächst gegen ihre eigene Rechtsschutzversicherung gerichtlich vorgehen, um einen begehrten Deckungsschutz zu erhalten. Mehrere Dutzend Gerichtsverfahren, in denen diesem Versicherer vom Gericht aufgezeigt wurde, dass er seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag zu erfüllen hat, sind gerichtskundig. Ebenfalls gerichtsbekannt ist, daß die Rechtsschutzunion ihr zugegangene Unterlagen als nicht erhalten bezeichnete. Dabei dürfte es sich daher um eine Masche handeln, mit der Folge, dem Versicherer Post nur noch mittels Einschreibens mit Rückschein zukommen lassen zu müssen. Das scheint den Versicherer, der zum Alte Leipziger Konzern gehört, jedoch nicht zu tangieren: Nach rechtkräftiger Verurteilung muß der sachbearbeitende Rechtsanwalt von Ciper & Coll., Daniel Mahr LLM sogar noch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen androhen und in die Wege leiten, bis der Versicherer überhaupt erst reagiert.
Derartige unnötige Gerichtsverfahren belasten die Gerichtsbarkeit und die entstehenden Zusatzkosten die Versichertengemeinschaft. Die Aufsichtsbehörde des Versicherers, die BaFin ist über die unverständliche Regulierungspraxis der Rechtsschutzunion seit langem informiert.
Schlußbemerkung:
Gegen die Frage, ob sich die Rechtsschutzunion Schaden GmbH aufgrund ihrer Geschäftspraktiken zum Nachteil ihrer Versicherten in einem finanziellen Engpaß befindet, geht sie sodann allerdings konsequent und mit großer Entrüstung vor. Das sei nicht der Fall, man verwehre sich gegen diese Hinterfragungen. Ein Schelm, der böses dabei denkt: Spart die Rechtsschutzunion durch ihre Regulierungspraxis sicherlich viel Geld zu Lasten ihrer Versicherten ein, da nicht jede Anwaltskanzlei in Deutschland sich derart konsequent gegen die Regulierungsunwilligkeit der Rechtsschutzunion zur Wehr setzt, wie es nötig sein sollte. Gerade in Arzthaftungsangelegenheiten kann ein Geschädigter die hohen Prozesskosten kaum aus eigenen Mitteln vorfinanzieren.
Bleibt dennoch abschließend die Frage, ob es zu einem Imagegewinn beiträgt, seine in ihrer Gesundheit ohnehin schon oftmals schwer geschädigten Kunden auch noch alle erdenklichen Steine in den Weg zu legen. Aus Schaden wird man, wie gesagt klug, diese Klugheit vermißt die Anwaltschaft jedoch bei diesem Versicherer.
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