(firmenpresse) - EDMONTON, ALBERTA -- (Marketwired) -- 08/23/13 --
Deep Well Oil & Gas, Inc. ("Deep Well" oder "Company") (OTCQB: DWOG) teilt mit, dass alle von dem Kläger Hardie & Kelly gegen Deep Well Oil & Gas, Inc. vorgebrachten Klagepunkte von dem Richter des Obergerichts von Alberta im Gerichtsbezirk Calgary zurückgewiesen wurden. Deep Well muss keinerlei Gerichtskosten entrichten. Das Unternehmen beantragte vor dem Gericht jedoch eine Verfahrenseinstellung, der vom Kläger dem Grunde nach voll zugestimmt wurde.
Deep Well und seine kanadischen Tochtergesellschaften Northern Alberta Oil Ltd. und Deep Well Oil & Gas (Alberta) Ltd. haben - vor dem Farmout an MP West Canada SAS, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Saint-Aubin Energy (zu einem Drittel im Besitz von "Maurel et Prom" und zu zwei Drittel im Besitz von MPI, zwei börsennotierten Unternehmen mit Sitz in Paris) - eine Beteiligung von 90% (Working Interest) an 132 Quadratkilometer zusammenhängenden gepachteten Ölsandfeldern, eine Beteiligung von 80% (Working Interest) an 13 Quadratkilometer zusammenhängenden gepachteten Ölsandfeldern sowie eine Beteiligung von 25% Working Interest (nach dem Farmout) an 31 zusammenhängenden Quadratkilometern in der Sawn Lake-Schwerölzone in North Central Alberta. Die Pachtgebiete umfassen brutto 17.408 Hektar (brutto 43.015 Morgen Land).
Die Berichte des Unternehmens können im Edgar-System der SEC unter . eingesehen werden. Die hierin enthaltenen Aussagen beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Eine komplette Beschreibung des Rechtsstreits können Sie heute in unserem 8-K-Formular im Edgar-System einsehen.
Kontakt:
Deep Well Oil & Gas, Inc.
(780) 409-8144