(ots) - KION GROUP AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
26.08.2013 14:46
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Wiesbaden, 26. August 2013. Der Vorstand der KION GROUP AG, Wiesbaden (ISIN
DE000KGX8881), hat heute beschlossen, von der am 13. Juni 2013 von der
Hauptversammlung der Gesellschaft erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien Gebrauch zu machen. Eine Zustimmung des Aufsichtsrats ist nicht
erforderlich.
Der Erwerb erfolgt durch die KION GROUP AG. Die Gesellschaft hält zur Zeit
keine eigenen Aktien. Die erworbenen eigenen Aktien sollen für sämtliche
auf der Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung zulässigen
Verwendungszwecke zur Verfügung stehen. Sie sollen insbesondere Personen,
die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zur KION GROUP AG oder einem
mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, im Rahmen eines zukünftigen
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zum Erwerb angeboten werden können.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen und in Übereinstimmung mit den
Vorgaben der Art. 4-6 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom
22. Dezember 2003 (im Folgenden: 'Verordnung') durchgeführt werden.
Insgesamt sollen in einem Zeitraum vom 28. August 2013 bis zum 15. Oktober
2013 im Rahmen eines Rückkaufprogramms bis zu 200.000 Stückaktien der
Gesellschaft (das entspricht ca. 0,2% des Grundkapitals) erworben werden.
Die Gesellschaft wird während dieses Zeitraums keine eigenen Aktien
verkaufen. Das Rückkaufprogramm wird im Auftrag der KION GROUP AG von
Goldman Sachs International durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen
über die Ausführung des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und
unbeeinflusst von der KION GROUP AG treffen wird. Goldman Sachs
International wird sich gegenüber der KION GROUP AG verpflichten, die
Handelsbedingungen gemäß Art. 5 der Verordnung einzuhalten. Unbeschadet der
sich daraus ergebenden Beschränkungen darf der gezahlte Gegenwert je Aktie
(ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der
Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der
Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag des jeweiligen Rückerwerbs um nicht
mehr als 10% über- bzw. um nicht mehr als 20% unterschreiten.
Die Gesellschaft wird für alle im Rahmen des Rückkaufprogramms ausgeführten
Transaktionen jeweils wöchentlich die in Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 der
Verordnung genannten Informationen auf ihrer Internetseite
(www.kiongroup.com) im Bereich 'Investor Relations' bekanntgeben.
Der Rückkauf der Aktien der Gesellschaft beginnt während eines zweiwöchigen
Handelsfensters nach Veröffentlichung der Halbjahreszahlen, das aufgrund
interner Beschränkungen für den Handel mit Wertpapieren der KION Group
durch Mitarbeiter gilt. In diesem Zeitraum können Mitarbeiter Aktien des
Unternehmens handeln, so z.B. auch die Teilnehmer eines früheren, breit
gestreuten Management-Beteiligungsprogramms, die bis vor kurzem einer
Sperrfrist unterlagen. Die Mitglieder des Vorstands der KION GROUP AG und
weitere Führungskräfte unterliegen weiterhin der Verkaufssperrfrist von
zwölf Monaten ab dem Börsengang.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Weitere Informationen für Investoren
Frank Herzog
Leiter Corporate Finance
Telefon +49 (0) 611.770-303
E-Mail frank.herzog(at)kiongroup.com
Silke Glitza
Leiterin Investor Relations & M&A
Telefon +49 (0) 611.770-450
E-Mail silke.glitza(at)kiongroup.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: KION GROUP AG
Abraham-Lincoln-Str. 21
65189 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 (0)611 770-0
Fax: +49 (0)611 770-690
E-Mail: info(at)kiongroup.com
Internet: www.kiongroup.com
ISIN: DE000KGX8881
WKN: KGX888
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