PresseKat - Rechtsschutz Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) - Landgericht München I., Az. 26 O 18642/12

Rechtsschutz Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) - Landgericht München I., Az. 26 O 18642/12 -

ID: 932775

Rechtsschutz Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) - Landgericht München I., Az. 26 O 18642/12 -

(firmenpresse) - Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Schmerzensgeld (bundesweit) erzielen erneut einen in der Literatur viel beachteten Prozesserfolg gegen die Rechtsschutzunion

Das Landgericht München hat die Rechtsschutzunion Schaden GmbH mit Sitz in München zum wiederholten Male dazu verurteilt, einer medizingeschädigten Kundin den Deckungsschutz für außergerichtlichen sowie gerichtlichen Rechtsschutz zu erteilen.

Die Klägerin wollte gegen eine Klinik aus Berlin vorgehen und erbat mit Hilfe ihrer anwaltlichen Vertreter Ciper & Coll. den Deckungsschutz hierfür, den die Versicherung jedoch wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten ablehnte. Derartige Regulierungsverweigerungen sind der Anwaltschaft bei der Rechtsschutz Union seit geraumer Zeit hinreichend bekannt. Insbesondere ist es nicht verständlich, dass sich ein Rechtssschutzversicherungsunternehmen in der Lage sieht, über komplexe medizinische Sachverhalte eine eigene Meinung bilden zu wollen, was es doch lieber einer qualifizierten juristischen und medizinischen Expertise anlässlich eines Arzthaftungsprozesses überlassen sollte. So wies das befasste Gericht in der Sache zudem darauf hin, dass es auch gerichtsbekannt sei, dass die Rechtsschutz Union regelmäßig den Erhalt von Unterlagen bestreite.

Das Landgericht München stellte in dem Prozess nochmals eindeutig und unmißverständlich klar, dass der Versicherer seinen Pflichten aus dem Rechsschutzvertrag nachzukommen und den erbetenen Deckungsschutz zu erteilen habe, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM. Die Aufsichtsbehörde des Versicherers, die BaFin ist über die Regulierungspraxis der Rechtsschutz Union bereits seit längerem hinreichend informiert und hat dessen Geschäftsführung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Da sich die Fälle, in denen die Versicherung nicht bereit ist, ohne gerichtlich in Anspruch genommen zu werden, ihren Pflichten aus dem Versicherungsvertrag nachzukommen, wird die BaFin sicherlich entsprechende Massnahmen treffen.




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Datum: 26.08.2013 - 16:40 Uhr
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