(ots) - Nach der Entscheidung des obersten französischen
Verwaltungsgerichts muss Frankreich die Verkaufsblockade für Wagen
der neuen A- und B-Klasse von Mercedes-Benz aufheben. Jede andere
Entscheidung wäre eine Überraschung gewesen. Denn das
Kraftfahrt-Bundesamt hat im Juni - kurz nach dem französischen
Zulassungsstopp - die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass
Daimler weiter das alte Kältemittel einfüllen darf.
Daimler wollte mit den Wagen der neuen Kompaktklasse als Pionier
das neue klimafreundlichere Kältemittel nutzen und damit Vorbild
sein. Der Stuttgarter Autobauer geriet jedoch in eine Zwickmühle, als
im vergangenen September Wagen bei Tests wider Erwarten in Flammen
aufgingen und gefährliche ätzende Flusssäure frei wurde. Damit
entstand ein Konflikt zwischen Sicherheit und Gesetzestreue, weil der
Autobauer seit Jahresbeginn nach der ursprünglichen Einstufung das
neue Kältemittel hätte verwenden müssen.
Umweltschützer haben schon vor fünf Jahren vor der Gefährlichkeit
der Chemikalie gewarnt. Daimler hätte diese Warnungen damals ernst
nehmen sollen. Dann wäre dem Autobauer viel Ärger erspart geblieben.
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