(firmenpresse) - (DGAP-Media / 29.08.2013 / 12:07)
Lotterie-Einnahme hat Werbeerlaubnis der Behörden erhalten
Stuttgart, 29. August 2013 - Die Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG
darf die Lotterie-Produkte der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) nun auch
im Internet bewerben. Die Bezirksregierung Düsseldorf erteilte heute auf
Basis des eingereichten Werbekonzepts die entsprechende Erlaubnis.
Glöckle hat die Lose der SKL zuletzt ausschließlich offline beworben - per
Beilagen in Print-Titeln, Inbound-Aktionen und Mailings. Mit der Lizenz zur
Internetwerbung kann der Lotterie-Einnehmer nun ganz neue Kanäle bespielen.
'Die behördliche Erlaubnis eröffnet uns ein breites Portfolio an
Werbemöglichkeiten in einem spannenden Medium', freut sich Marketingleiter
Michael Brückel.
Im Internet wartet eine jüngere Zielgruppe
Dem Medium entsprechend orientiert sich der Auftritt im Web bei Tonalität
und Bildwelt an einer jüngeren Zielgruppe. Angesprochen werden die 25 bis
40-Jährigen, während bei den klassischen Werbewegen wie
Zeitschriften-Beilagen nach wie vor dieÄlteren in Fokus stehen. 'Wir
testen zunächst verschiedene Ansätze und sind gespannt, wie das
Spielangebot von der jüngeren, internetaffinen Zielgruppe angenommen wird',
sagt Axel Glöckle, Geschäftsführer der Staatlichen Lotterie-Einnahme
Glöckle OHG.
Enger rechtlicher Rahmen für Glückspiel-Werbung
Die Werbelizenz beendet für den Lotterie-Einnehmer eineÄra mit starken
Einschränkungen: 2008 verbot der Glücksspielstaatsvertrag die Werbung für
Glückspiel-Produkte im Internet und Fernsehen. Erst als im Juli 2012 der
Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft trat, entspannte sich die
Situation. Ziel desÄnderungsvertrags ist neben dem Jugend- und
Spielerschutz insbesondere die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs
der Bevölkerung in legale Bahnen.
Das Verbot, Glücksspiel-Angebote online zu bewerben gilt zwar nach wie vor,
Internetwerbung und Eigenvertrieb wurden aber unter Erlaubnisvorbehalt
gestellt. Das bedeutet: Wer einüberzeugendes Werbekonzept unter
Berücksichtigung des Kanalisierungsauftrags einreicht, kann eine
Werbeerlaubnis erhalten. Genau das ist der Glöckle OHG jetzt gelungen.Über die Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG
Glöckle ist eine Staatliche Lotterie-Einnahme der Gemeinsamen
Klassenlotterie der Länder (GKL) und verkauft die Lotterie-Produkte der
Süddeutschen Klassenlotterie (SKL). Neben dem SKL-Millionenspiel bietet
Glöckle die Zusatzspiele TRAUM-JOKER und EURO-JOKER an. Am Firmensitz in
Stuttgart lenkt bereits die vierte Generation der Familie Glöckle die
Geschicke der Unternehmensgruppe Glöckle. Das mittelständische
Familienunternehmen kann somit auf mehr als hundert Jahre Erfahrung im
Dienstleistungssektor zurückgreifen. Bis heute legt Glöckle besonderen Wert
auf eine umfassende Kundenbetreuung und persönlichen Service.
Besuchen Sie uns unter www.gloeckle.de.
Pressekontakt
Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG
Inga Forster
Daimlerstraße 86
70372 Stuttgart
Tel.: 0711/ 9541-253
E-Mail: presse(at)gloeckle.de
Web: www.gloeckle.de
16 Mio. EUR Höchstgewinn bei einer Chance von 1 : 3 Mio. Das maximale
Verlustrisiko ist der Loseinsatz. Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel
kann süchtig machen. Hilfe und Info unter www.skl.de.
Ende der Pressemitteilung
---------------------------------------------------------------------
Emittent/Herausgeber: Staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle OHG
Schlagwort(e): Werbung/Kommunikation
29.08.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
228081 29.08.2013