(ots) - Fall Wulff: Jurist zeigt Staatsanwaltschaft
Hannover an
Anwalt sieht Tatbestand der "Verfolgung Unschuldiger"
Osnabrück.- Im Verfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff
hat sich die Staatsanwaltschaft Hannover nach Ansicht eines
Karlsruher Juristen strafbar gemacht. Wie die "Neue Osnabrücker
Zeitung" (Samstag) berichtet, hat der Anwalt die Staatsanwaltschaft
wegen des Straftatbestands "Verfolgung Unschuldiger" - Paragraf 344
Strafgesetzbuch (StGB) - angezeigt. Der Jurist hatte bereits im März
eine Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der
Rechtsbeugung erstattet, nachdem diese angeboten hatte, das Verfahren
gegen einer Zahlung von 20.000 Euro Geldbuße und der Übernahme der
strafrechtlichen Verantwortung durch Wulff einzustellen. Nun
erweiterte er nach Informationen der "Neuen OZ" seine
Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeigen. Nach der jüngsten
Entscheidung des Landgerichts Hannover könne dem ehemaligen
Staatsoberhaupt Bestechlichkeit nicht mehr vorgeworfen werden.
Insoweit sei mit der Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover ein
Unschuldiger verfolgt worden, so der Anwalt, der davon ausgeht, dass
dies den für die Anklage Verantwortlichen auch bewusst war. Neben dem
Vorliegen einer Amtspflichtverletzung müsse daher auch von einer
strafbaren Handlung im Sinne des Paragrafen 344 StGB, nämlich der
Verfolgung Unschuldiger, ausgegangen werden. Das niedersächsische
Justizministerium bestätigte laut "Neue OZ" inzwischen den Eingang
des Schreibens.
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