(ots) - Bundeskriminalamt wehrt sich gegen
Parlamentskontrolle
Präsident Ziercke kritisiert Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger und lehnt neue Sicherheitsgesetze ab
Osnabrück.- Das Bundeskriminalamt (BKA) hat sich gegen die
Forderung von Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach einer stärkeren Kontrolle des
BKA durch das Parlament gewandt. In einem Gespräch mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Samstag) sagte BKA-Chef Jörg Ziercke: "Ich kann
nicht sehen, dass die parlamentarische Kontrolle des BKA nicht
umfassend gewährleistet wäre. Das BKA ist kein Nachrichtendienst und
damit auch nicht nachrichtendienstlich tätig."
Seine Behörde handele zur polizeilichen Gefahrenabwehr aufgrund
konkreter Gefahren, sagte Ziercke. "Für polizeiliche Gefahrenabwehr
im Bund und in den Ländern gibt es bisher keine Zuständigkeit eines
Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), sondern die Polizeien,
auch das BKA, unterliegen einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle."
Die Justizministerin hatte bei der Vorstellung des Berichts der
Expertenkommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in
Deutschland am Mittwoch eine stärkere parlamentarische Kontrolle des
BKA gefordert, soweit es um dessen nachrichtendienstliche Tätigkeit
gehe. Zudem hatte sie sich für eine gesetzliche Grundlage für die
Arbeit des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums GTAZ ausgesprochen.
Ziercke sprach sich indes vor diesem Hintergrund gegen neue
Gesetze aus. "In den vorhandenen Rechtsnormen ist die Ãœbermittlung
von personenbezogenen Daten zwischen Nachrichtendiensten, Polizeien
und anderen Behörden eindeutig geregelt, weshalb es für die
Errichtung der Zentren keiner Parallelgesetze bedarf", sagte er.
Den Vorschlag der Kommission, eine klarstellende
Informationspflicht gegenüber der Bundesanwaltschaft (GBA) zu regeln,
begrüßte der BKA-Chef jedoch. "Ich habe mich immer dafür
ausgesprochen - auch als Konsequenz aus der von den
Sicherheitsbehörden nicht erkannten Straftatenserie des NSU - die
Position des GBA in Fällen länderübergreifender Straftaten zu
stärken."
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