PresseKat - German Cloud benennt neuen Beirat für mobile Sicherheit

German Cloud benennt neuen Beirat für mobile Sicherheit

ID: 936526

Prof. Dr. Thomas Marx der Hochschule Bingen ist Spezialist für Mobile Security

(PresseBox) - Auch die Sicherheit auf Smartphones ist ein wichtiges Thema für German Cloud. Für 2014 ist ein spezielles Verfahren zur Überprüfung von Apps geplant. ?Wir freuen uns, Herr Prof. Dr. Marx als Beirat gewonnen zu haben. Er ist unserer Meinung nach einer der echten Spezialisten auf dem Gebiet der mobilen Sicherheit?, so Götz Piwinger, Gründer der German Cloud.
Haben Sie sich mal gefragt, warum Ihre Wasserwaagen-App ein Update braucht?
Mit dieser Frage überraschte uns Prof. Dr. Marx anlässlich eines Vortrages bei der IT.Stadt Koblenz e.V. Eigentlich liegt der Vermutung auf der Hand: Es geht nur um den erweiterten Datenzugriff auf Ihrem Smartphone. Dies gilt ebenso für die Taschenlampen-App und viele Spiele.
Apps können Angst machen
German Cloud hat demzufolge eine Analyse einige Smartphones durchgeführt und musste feststellen, das primitive Dienste (Apps) äußerst fragwürdige Zugriffe auf ihr Smartphone haben. Um nur einige zu benennen:
GPS ein/auschalten
Kamera ein/ausschalten
Microfon ein/ausschalten
Kontakte auslesen
Nachrichten auslesen
In Ihrem Namen Nachrichten als Administrator versenden
Kostenpflichtige Dienste bestellen
Ihren Speicher verändern
Forderung nach der sicheren App
Unter dem Projektnamen ?Secu-App? hat German Cloud 2014 einen Dienst angekündigt, der Apps daraufhin überprüft, ob diese unnötige Datenzugriffe auf dem Smartphone vornehmen. Sichere Apps erhalten ein Prüfsiegel und können von einem sicheren, deutschen Server heruntergeladen werden. Dieser Dienst wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Hochschulen entwickelt.

Die Mitgliedsunternehmen der GERMAN-CLOUD verpflichten sich dem Deutschen Bundesdatenschutzgesetz. Damit ist gewährleistet, dass Sie immer wissen wo ihre Daten aufbewahrt werden: In Deutschland.
Andere Länder, andere Sitten und Gesetze: Internationale Anbieter sind unter Umständen befugt, fremde Daten an Dritte weiterzugeben, weil deren Gesetzeslage dies zulässt.





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Datum: 02.09.2013 - 08:45 Uhr
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