(ots) - Ständige Erreichbarkeit und hohe Anforderungen im
Beruf können langfristig psychische Erkrankungen begünstigen. Wenn
Stress und psychische Belastungen chronisch werden oder dies bei
Arbeitnehmern zu regelmäßigem Alkohol-, Medikamenten- und
Drogenmissbrauch führt, besteht Handlungsbedarf. Wird eine akute
psychische Erkrankung nicht behandelt, kann sie langfristig zu
Depressionen, Burn-out oder Suchterkrankungen führen. Für den
Arbeitnehmer kann dies bis zum Arbeitsplatzverlust führen. Für den
Arbeitgeber bedeutet dies vor allem vermehrte Fehlzeiten und eine
verringerte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Soweit sollte es
nicht kommen. Die Arbeitsmediziner der TÃœV warnen vor den Gefahren
psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und empfehlen, frühzeitig
ärztliche Hilfe zu suchen.
Etwa ein Drittel aller Arbeitnehmer leidet laut Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter Termin- und Leistungsdruck.
Problematisch sei, dass bestimmte belastende Arbeitsbedingungen bei
Arbeitnehmern Alkohol-, Medikamenten- und Drogenmissbrauch
begünstigen könnten, so die TÜV-Arbeitsmediziner vom Arbeitskreis
Arbeitsmedizin beim Verband der TÃœV e. V. (VdTÃœV). Vor allem nicht
verschreibungspflichtige Medikamente, wie Beruhigungs-, Schmerz- und
Schlafmittel würden vermehrt eingenommen werden. Sie können zu
Konzentrationsstörungen und verlangsamten Reaktionen am Arbeitsplatz
führen. Leistungssteigernde Mittel wie Amphetamine oder Kokain
dagegen führen zu Überaktivität, aggressivem und risikoreichem
Verhalten. Wird bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die
missbräuchliche Einnahme dieser Mittel nachgewiesen, kann der
Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer erlöschen. Rund 1,5
Millionen Menschen in Deutschland sind von Medikamenten abhängig, was
im Hinblick auf die Arbeitssicherheit besonders kritisch ist.
Betroffene sind unter regelmäßigem und übermäßigem Alkohol- und
Medikamenteneinfluss am Arbeitsplatz nicht mehr in der Lage, sicher
und sorgfältig zu arbeiten.
Die TÃœV-Arbeitsmediziner raten Arbeitnehmer andauernden
psychischen Stress am Arbeitsplatz sowie Alkohol- oder
Medikamentenmissbrauch ernst zu nehmen und sich an ihren Arbeitgeber
zu wenden, der im Zuge seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für die
Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter sorgen muss. Der
Mitarbeiter sollte den Arbeitgeber beauftragen, den Betriebsarzt
anzurufen. Den medizinischen Grund der Anfrage muss der Arbeitnehmer
dem Arbeitgeber nicht offen legen. Der Betriebsarzt stellt im Rahmen
einer Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilung sowie individuellen
Untersuchung des Beschäftigten die Ursachen für eine psychische
Belastung fest. Ziele der Beratung sind gezielte individuelle
Lösungen zur Suchtprävention und Stressabbau. Generell sollte der
Schutz vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz so
selbstverständlich sein, wie der Schutz vor Lärm oder Chemikalien.
Die TÜV- Arbeitsmediziner betonen, dass Betriebsärzte gegenüber den
Arbeitgebern der Schweigepflicht unterliegen, sodass betroffene
Mitarbeiter keine Konsequenzen zu befürchten haben. Die Kosten des
Betriebsarztbesuchs hat der Arbeitgeber zu tragen.
Die Arbeitsmediziner der TÜV-Unternehmen kümmern sich in Betrieben
und Organisationen um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz, unabhängig von der Berufsgruppe und Hierarchieebene.
Sie beraten Arbeitnehmer individuell am Arbeitsplatz und -umfeld
sowie Arbeitgeber im Rahmen ihrer gesetzlichen Führsorgepflichten in
Bezug auf die Sicherheit der Mitarbeiter im Unternehmen.
Pressekontakt:
Geraldine Salborn
VdTÃœV Verband der TÃœV e.V.
T.: +49 30 760095-580
geraldine.salborn(at)vdtuev.de