Der EuGH hat mit einem aktuellen Urteil Fluggästen, die das Endziel ihrer Flugreise aufgrund einer Flugverspätung mehr als drei Stunden später erreichen, einen Schadensersatzanspruch zugesprochen.
(firmenpresse) - Im zugrunde liegenden Sachverhalt verklagte ein Fluggast die Air France. Die Klägerin hatte Flüge von Bremen über Paris und anschließend über Sao Paolo bis in die Stadt Asunción (Paraguay) gebucht. Wegen einer Verspätung des Fluges von Bremen nach Paris von etwas weniger als drei Stunden verpasste sie ihren Anschlussflug und musste einen Flug auf derselben Strecke zu späterer Zeit nachbuchen. Insgesamt erreichte die Klägerin ihr Endziel mit einer Verspätung von mehr als elf Stunden.
Der EuGH prüfte die einschlägigen unionsrechtlichen Normen und bejahte einen Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz für die eingetretene Verspätung.
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EuGH, Urteil v. 26.02.2013 - C-11/11
Quelle: Pressemitteilung 18/13 des EuGH
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