CLLB Rechtsanwälte vollstreckt für die von ihr vertreten Anleger ausstehende Garantieausschüttungsansprüche nebst Gerichts- und Anwaltskosten erfolgreich gegen 4Lif GmbH & Co. KG (vormals PKF IV)
(firmenpresse) - München, Berlin, den 04.09.2013
Seit dem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11.11.2010 dürfte nunmehr auch die letzte gerichtliche Hürde für die Anleger des PKF IV (jetzt 4Lif GmbH & Co, Prozesskostenfonds KG) genommen worden sein, um die ihnen zustehenden Ansprüche auf Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 gerichtlich durchzusetzen.
Nunmehr konnten die ersten titulierten Ansprüche auf Auszahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen auch erfolgreich vollstreckt werden. Die Anleger haben Ihre Gelder bereits erhalten, erklärt CLLB.
Da die Garantieansprüche für das Jahr 2008 im Mai 2009 fällig waren, drohen die Ansprüche zum 31.12.2013 zu verjähren, erklärt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger des PKF IV vertritt.
Die in den letzten Monaten eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zeigten nunmehr Erfolg. Nach Beauftragung des Gerichtsvollziehers konnten für alle von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Vollstreckung beauftragten Anleger des PKF IV die ausstehenden Ansprüche auf Zahlung der jährlichen Garantieausschüttung vollständig vollstreckt werden.
Von Seiten der 4Lif wurden zudem auch die den Anlegern für die Durchsetzung ihrer Ansprüche entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe bezahlt.
Mit einer Vielzahl von Urteilen haben sowohl das Amtsgericht Berlin Charlottenburg , das Landgericht Berlin und auch das Kammergericht Berlin die 4Lif GmbH & Co. KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen an die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt.
Anleger, die ihre Beteiligung am PKF IV (4Lif) nicht an die Juraswiss S.A. abgetreten haben, sollten daher prüfen, ob ihnen noch weitere Ansprüche auf Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 zustehen.
In der Regel werden die Kosten eines solchen Verfahrens von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
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