(ots) - Berlin - In dem heute vorgelegten Sonderbericht zur
Energiewende fordert die von der Bundesregierung beauftragte
Monopolkommission die Abschaffung der bisherigen Förderung von Strom
aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Stattdessen sollen künftig
alle Energieversorger mit einem Quotensystem verpflichtet werden, für
ihre Kunden bestimmte Mindestanteile an Ökostrom bereit zu halten
oder einzukaufen.
"Dass ausgerechnet die Berater der Bundesregierung, die für Markt
und Wettbewerb zuständig sind, ein System empfehlen, das an
staatlichen Kontrollen, bürokratischem und finanziellem Aufwand kaum
zu übertreffen ist, ist vollkommen paradox", sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Statt eine nationale
Strategie für die Energiewende aufzulegen, würden die hiesigen
Energieversorger zu Ausbau-Bremsern gemacht. Sie würden gezwungen,
sich am Strommarkt mit möglichst billigen Grünstromzertifikaten
einzudecken, weil es kaum noch Anreize für Investitionen in eigene
Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom gäbe.
Selbst das von der Monopolkommission gerne zitierte
Vorzeige-Quotenmodell in Schweden sei nach Ansicht von Experten lange
Zeit ein Hemmnis für den Ausbau von erneuerbaren Energien gewesen,
weil es in Reinform nicht funktioniert hat. Erst nachdem mit massiven
Strafzahlungen, Investitionskosten-Zuschüssen und Steueranreizen
nachgebessert wurde, wurden die Vorgaben an die Energieversorger auch
erfüllt. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass in
Ländern mit Quotensystemen die Kosten für die Förderung erneuerbarer
Energien aufgrund fehlender Investitionssicherheit deutlich höher
liegen als mit dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz.
"Statt einen Systembruch und einen Ausbaustopp für erneuerbare
Energien zu propagieren, müssen wir die Steuerungsinstrumente für die
Energiewende intelligent weiter entwickeln. Quotenmodelle mit
Verpflichtungen für die Energieversorger sind dagegen ein Irrweg in
die Planwirtschaft", so Miller.
Der NABU fordert die neue Bundesregierung auf, direkt nach der
Wahl ein Sofortpaket mit Maßnahmen zur kurzfristigen Kostenentlastung
bei den Strompreisen vorzubereiten. "Die Ausnahmeregelungen für die
Industrie und die Eigenerzeugung von Strom im
Erneuerbare-Energien-Gesetz können zurückgefahren, die
Entschädigungen bei Netzengpässen gekappt und die Vergütungen für
windreiche Standorte gesenkt werden", so NABU-Energieexpertin Tina
Mieritz.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Originaltext vom NABU
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