(ots) - "Eine Militärintervention der USA gegen Syrien wäre
politisch verheerend, moralisch falsch und völkerrechtswidrig",
erklärt Wolfgang Gehrcke, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE
LINKE, anlässlich der Zustimmung des US-Senatsausschusses für einen
Militärschlag gegen Syrien und der Ankündigung Obamas, am 9.
September dann in beiden Kammern des Kongresses über die Resolution
abstimmen zu lassen. Gehrcke weiter:
"Bereits mit der Androhung des Angriffs verstößt Präsident Obama
gegen das Völkerrecht, das Bestrafung, Vergeltung oder Abschreckung
als Grundlage für Militärintervention nicht kennt. Indem die
Bundesregierung die Begründung der US-Administration in ihren
Stellungnahmen übernimmt, leistet sie indirekt Beihilfe zum
Völkerrechtsverstoß. Die Anzahl der Menschen in Syrien, die
verzweifelt versuchen, vor noch mehr Krieg zu fliehen, ist noch
einmal sprunghaft gestiegen.
Hinzu kommt, dass eine aktuelle Syrien-Resolution des
Weltsicherheitsrats nicht vorliegt. Mit einem Angriff auf Syrien
würden die USA und eine Koalition der Willigen das Gewaltmonopol der
UNO negieren und sich außerhalb des Völkerrechts stellen. Sie würden
nicht nur Syrien angreifen, sondern auch das bestehende
völkerrechtliche System der Vereinten Nationen.
Auch das NATO-Statut kann nicht zur Anwendung kommen. Es besteht
weder der Bündnis-, noch der Verteidigungsfall, wenn ein Mitglied,
seien es die USA, die Türkei oder wer auch immer, einen Krieg
provoziert.
Auch die Chemiewaffenkonvention von 1993, die Syrien wie etwa auch
Ägypten und Israel leider nicht ratifiziert hat, sieht als Sanktion
in besonders schweren Fällen vor, dass die Angelegenheit vor die
Generalversammlung und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
gebracht wird, nicht aber eine Bestrafung durch Krieg. Der
Weltsicherheitsrat kann sich seinerseits in dieser Angelegenheit an
den internationalen Strafgerichtshof wenden. Diesen Schritt gegen die
Täter haben im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages die Abgeordneten
der Linksfraktion vorgeschlagen.
DIE LINKE fordert von der Bundesregierung, es nicht bei der
Feststellung zu belassen, dass Deutschland sich nicht aktiv am
Militärschlag der USA beteiligen werde. Deutschland darf im Fall
eines Krieges den USA keine Überflugrechte einräumen und muss
sicherstellen, dass die US Airbase Ramstein nicht für Angriffe
genutzt wird. Für einen völkerrechtswidrigen Angriff darf Deutschland
den USA keine Erkenntnisse aus geheimdienstlichen Quellen zur
Verfügung stellen, seien sie von den deutschen Spionageschiffen vor
der syrischen Küste gewonnen oder durch BND-Aktionen in Syrien
selbst. Dass unter diesen Bedingungen die deutschen Patriot-Raketen
von der türkisch-syrischen Grenze abgezogen werden müssen, versteht
sich von selbst."
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