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DGAP-News: _wige MEDIA AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem.§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

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(firmenpresse) - DGAP-News: _wige MEDIA AG / Schlagwort(e): Sonstiges
_wige MEDIA AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung
gem.§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

05.09.2013 / 19:00

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Corporate News, 05. September 2013

_wige MEDIA AG, ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5

Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem.§37q
Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der Konzernabschluss der WIGE MEDIA AG (nunmehr _wige MEDIA AG), Köln, zum
Abschlussstichtag 31.12.2011 fehlerhaft ist:

1. Im Konzernabschluss der _wige MEDIA AG zum 31. Dezember 2011 sind das
Eigenkapital um TEUR 850 zu niedrig und die Verbindlichkeiten um
TEUR 850 zu hoch ausgewiesen. Da die Gesellschaft das Wahlrecht hatte,
den entsprechenden Kaufpreisanteil aus einem Unternehmenserwerb durch
Ausgabe von einer fixen Anzahl eigener Aktien oder in bar zu leisten,
lag insoweit keine finanzielle Verpflichtung vor. Es liegt ein Verstoßgegen IAS 32.11 i.V.m. IAS 32.22 vor.

2. Der aus der Erstkonsolidierung resultierende Firmenwert i.H.v. TEUR
2.047 enthielt einen identifizierbaren, aktivierungspflichtigen
Kundenstamm und Auftragsbestand, die nicht vom Firmenwert separiert
wurden. Dies entspricht nicht den Vorgaben des IFRS 3.18, IFRS 3.B31
und IFRS 3.B33.

3. Es erfolgte keine Angabe des beizulegenden Zeitwerts der Hauptklassen
von Gegenleistungen (z.B. Eigenkapital des Erwerbers) zum
Erwerbszeitpunkt. Dies verstößt gegen IFRS 3.B64(f).

4. Die Veränderung des Working Capital infolge des Erwerbs neuer
Tochtergesellschaften wurde zum 31. Dezember 2011 fälschlicherweise in
der Kategorie 'Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit' in der




Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesen. Dadurch ist der 'Cash Flow aus
betrieblicher Tätigkeit' um TEUR 1.169 zu hoch und der 'Cash Flow aus
Investitionstätigkeit' um denselben Betrag zu niedrig ausgewiesen. Dies
verstößt gegen IAS 7.39 und IAS 7.41.

5. Die Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte
wurden in der Konzernkapitalflussrechnung in einer Summe statt separat
nach Hauptklassen ausgewiesen. Dies verstößt gegen IAS 7.21.

6. In der Konzernkapitalflussrechnung wurden keine Angaben zu
nicht-zahlungswirksamen Transaktionen aus dem Erwerb einer
Tochtergesellschaft und einer Beteiligung mittels Aktientausch gemacht.
Dies verstößt gegen IAS 7.43.

Der Vorstand


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Unternehmenskontakt:
_wige MEDIA AG
Am Coloneum 2
50829 Köln
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wige-media(at)gfei.de


Ende der Corporate News

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: _wige MEDIA AG
Am Coloneum 2
50829 Köln
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E-Mail: info(at)wige.de
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ISIN: DE000A1EMG56
WKN: A1EMG5
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Datum: 05.09.2013 - 19:00 Uhr
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