Rechtsanwalt Tobias Kiwitt von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld, informiert über seine Prozesserfolge für geschädigte Patienten.
(firmenpresse) - Landgericht Hamburg: Fehlgeschlagene Liposuktion wegen Kapselfibrose nach Mammakarzinom, LG Hamburg, Az. 303 O 436/08
Chronologie:
Bei der Klägerin wurde in 2005 nach einem Mammakarzinom eine Liposuktion vorgenommen. Postoperativ traten Komplikationen auf. Der Ehemann der Klägerin fand sie präkollaptisch in ihrer Wohnung auf. Neben einer Synkopie wurde eine Nachblutung dokumentiert. Die Patientin leidet auch heute noch erheblich unter den Folgen des Vorfalles.
Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat die Angelegenheit mittels eines gynäkologischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Dieses kam im Ergebnis zu einer Fehlbehandlung der Beklagten, worauf das Gericht den Parteien einen Vergleich vorschlug. Diesen nahmen beide an. Die Gesamtregulierung liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Vor dem gerichtlichen Verfahren hatte die Klägerin bereits die Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammer (Az. 341/06) bemüht, die zu demselben Ergebnis kam. Die sodann von der Versicherung der Beklagten angebotene Regulierungssumme war deutlich untersetzt, so dass gerichtliche Hilfe erforderlich war.
Anmerkungen von Rechtsanwalt Tobias Kiwitt, (Ciper & Coll.):
Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Ärztekammern haben bekanntlich keine präjudizielle Wirkung. Das machen sich Versicherer oftmals zunutze und regulieren trotz positiven Ausgangs für den Patienten nicht, oder nicht angemessen, so wie in dem vorbezeichneten Fall. Dann hat der Patient bereits einen unnötig langen Zeitverlust erlitten, bis er die ihm zustehenden Ansprüche erlangt, weil er gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen muss.
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