(ots) - Offene Fragen
Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ist ein hohes Gut. Nicht
von ungefähr ist es durch die Verfassung geschützt. Da bedarf es
schon starker Gründe, wenn eine Aufsichtsbehörde als
Verwaltungsinstanz in die Souveränität vom Volk gewählter
Mandatsträger eingreift.
War die Entmachtung der Ratsspitze in Börger durch den
Staatskommissar, den der Landkreis Emsland eingesetzt hatte, nun
geboten oder ein überzogener Akt? Auf diese Frage hat das
Verwaltungsgericht Osnabrück in seinem Entscheid keine Antwort
gegeben. In einer ersten Andeutung seiner Urteilsbegründung, die
nicht vor Mitte Oktober zu erwarten ist, hebt das Gericht rein auf
formalrechtliche Fehler ab. Folgt es in seinen schriftlichen
Darlegungen allein dieser Linie, bliebe das Urteil angesichts der
Schwere der Vorwürfe, die der Kreis Emsland gegen die Gemeinde Börger
erhebt, wenig aussagekräftig.
Die "rechtswidrige Verwendung", so der Verdacht des Kreises, von
öffentlichen Geldern zugunsten einer Privatschule ist kein
Pappenstiel. Erst wenn die noch offenen Fragen geklärt und die
Vorwürfe vom Tisch sind, kann wieder kommunaler Frieden zwischen
Börger und dem Kreis Emsland einkehren.
Klaus Dieckmann
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