Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Schmerzensgeld (bundesweit) erhöhen ihre Erfolgstatistik. Dr. Dirk C. Ciper LLM informiert über einige aktuelle Verfahren:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:
1.
Landgericht München I: Fehlerhafte Herzlungenwiederbelebung anlässlich "Facelifting", LG München I, Az. 9 O 23130/10
Chronologie:
Die verstorbene Ehefrau des Klägers befand sich im Jahre 2010 in einer Münchener Belegarztklinik in Behandlung zwecks Vornahme eines "Faceliftings". Während der Operation erlitt die Patientin einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. In der Folge verstarb sie.
Verfahren:
Das vom Landgericht München I in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten hat eine ärztliche Fehlbehandlung beestätigt. Die von der Anästhesistin, welche freiberuflich in der Belegarztklinik tätig war, verabreichte Gabe von Adrenalin zur Wiederbelebung der Patientin entsprach nicht den medizinischen Richtlinien und erfolgte daher auch nicht nach den fachärztlichen Standards. Nach dieser Konstatierung schlug das Gericht den Parteien eine Gesamtabfindung von rund 62.000,- Euro vor.
2.
Landgericht Stuttgart: Verwechslung des Knies anlässlich Arthroskopie, LG Stuttgart, Az. 20 O 473/11
Chronologie:
Die Klägerin befand sich im Jahre 2008 beim Beklagten zur Vornahme einer Arthroskopie in Allgemeinnarkose. Behandlungsfehlerhaft operierte der Beklagte jedoch nicht das linke, sondern das rechte Knie. Darüber hinaus verletzte er die Aufklärungspflicht.
Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage, da elementare Kontrollpflichten verletzt worden waren, den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Diesem sind die Parteien nähergetreten. Die Gesamtschadensumme liegt im deutlich fünfstelligen Bereich.
3.
Landgericht Aachen: Fehldiagnostizierter Ulcus ventriculi mit akuter Blutung, LG Aachen, Az. 11 O 223/12
Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Durchfällen, Schwindel und niedrigem Blutdruck. Der Beklagte suchte sie zu Hause auf und verordnete ein Erkältungsmittel. Da sich die Beschwerden verschlimmerten, musste die Klägerin am Folgetag mit dem Rettungsdienst in eine Klinik eingewiesen werden, wo angesichts eines Ulcus ventriculi eine Notfall-Gastroskopie erforderlich war. Die Klägerin befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand.
Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat den Vorfall mittels eines Sachverständigen überprüfen lassen. Dieser konstatierte, dass der Beklagte auf gefährliche Warnzeichen nicht adäquat reagiert habe und ein Verstoß gegen den fachärztlichen Standard vorliege. Daraufhin verurteilte das Landgericht den Beklagten zur Zahlung von immateriellen und materiellen Kosten. Den Streitwert legte das Gericht im deutlich fünfstelligen Eurobereich fest.
4.
Landgericht Wuppertal: Tetraplegie nach verkanntem Aneurysma, LG Wuppertal, Az. 5 O 217/11
Chronologie:
Der 48-jährige Kläger begab sich in 2006 in das Krankenhaus der Beklagten. Dort wurden zwei bestehende Aneurysmen übersehen. Erst zwei Jahre später wurden diese nach einer Gehirnblutung diagnostiziert. Durch die Fehldiagnose leidet der Kläger nunmehr an einer Tetraplegie.
Verfahren:
Das Landgericht Wuppertal hat einen Gutachter mit dem Vorfall befasst. Nachdem dieser eine Fehlerhaftigkeit konstatierte, verurteilte das Gericht die Beklagte zu einem Schmerzensgeld von 100.000,00 Euro und stellte fest, dass auch sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen seien.
5.
Landgericht Magdeburg: Fehllagerung nach supra- und transkondylärer Ellenbogenfraktur, LG Magdeburg, Az. 9 O 828/11 -191-
Chronologie:
Die zwischenzeitlich verstorbene Ehefrau des Klägers war im Oktober 2010 aus dem Bett gefallen und hatte sich dabei eine Ellenbogenfraktur zugezogen. Im Krankenhaus der Beklagten wurde die Fraktur operativ behandelt, die Lagerung des Armes postoperativ war jedoch zu bemängeln. Eine Folgeoperation wurde erforderlich, die zu weiteren Schmerzen und psychischen Folgeschäden führte.
Verfahren:
Das Landgericht Magdeburg hat den Vorfall fachmedizinisch würdigen lassen. Da eine eindeutige Klärung nicht möglich war, regte das Gericht an, dass sich die Parteien gütlich einigen sollten. Darauf ließen sich beide ein. Den Streitwert des Verfahrens legte das Gericht im deutlich sechsstelligen Eurobereich fest.
Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Schmerzensgeld. Erfolgreiche Rechtsberatung und -vertretung, bundesweit
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