Bei der klassischen Unternehmensanleihe stellt der Anleihegläubiger (Anleger bzw. Investor) dem Unternehmen Kapital in Form eines Darlehens zur Verfügung. Dementsprechend handelt es sich bei der vom emittierenden Unternehmen versprochenen Leistung an den Anleger meist um die Rückzahlung dieses Geldbetrages zuzüglich eines ebenfalls in Geld geschuldeten Zinses, erläutert Dr. Lutz WERNER, Herausgeber des Finanzportals www.Anleger-Beteiligungen.de und des wöchentlichen www.Investoren-Brief.de.
(firmenpresse) - Bei der klassischen Unternehmensanleihe stellt der Anleihegläubiger (Anleger bzw. Investor) dem Unternehmen Kapital in Form eines Darlehens zur Verfügung. Dementsprechend handelt es sich bei der vom emittierenden Unternehmen versprochenen Leistung an den Anleger meist um die Rückzahlung dieses Geldbetrages zuzüglich eines ebenfalls in Geld geschuldeten Zinses, erläutert Dr. Lutz WERNER, Herausgeber des Finanzportals www.Anleger-Beteiligungen.de und des wöchentlichen www.Investoren-Brief.de.
Genau wie bei einem einfachen Darlehen können die Kapitalbindung, Kündigung, Verzinsung und Rückzahlung sehr flexibel gestaltete werden.
Die Kapitalbindung kann befristet oder unbefristet sein. Es können verschiedene Kündigungsrechte vereinbart werden und die Verzinsung kann fest oder variabel sein. Darüber hinaus ist die Vereinbarung eines ergebnisabhängigen Gewinnanteils (Gewinnschuldverschreibung) oder auch eine Kombination verschiedener Renditeformen möglich. Auch hinsichtlich der Rückzahlung existieren verschiedene Tilgungsformen. Häufig erfolgt eine Gesamttilgung nach Kündigung durch den Emittenten oder am Ende der Laufzeit. Auch eine gestaffelte Rückzahlung in Raten ist möglich. Bei gutem Geschäftsverlauf kann das Unternehmen die Anleihen auch früher als vorgesehen „zurückkaufen“, indem es den Anlegern die vorzeitige Rückgabe mit einer Art „Entschädigung“ schmackhaft macht. Im Hinblick auf die Haftung können Anleihen auch mit einem Nachrang gegenüber Forderungen von Dritten ausgestattet werden und somit einen mezzaninen Charakter erlangen.
Zur Bezeichnung der einzelnen Verzinsungsvarianten haben sich unterschiedliche Bezeichnungen durchgesetzt:
Bei einer festverzinslichen Anleihe (auch Rentenwerte bzw. Fixed Rate Notes) hat der Anleihegläubiger einen Anspruch auf Zahlung von festen Nominalzinsen, die an bestimmten Terminen fällig sind.
Bei variabel verzinslichen Anleihen (Floating Rate Notes) wird meist ein fester Zinsbestandteil (Mindestverzinsung) mit einem Referenzzinssatz (z. B. EURIBOR oder LIBOR) verknüpft. Parameter eines variablen Zinssatzes können auch die Bonitätseinstufung des Emittenten oder ein bestimmter Inflationsindex sein.
Gewinnschuldverschreibungen sind Anleihen mit zusätzlichen Zinszahlungen, die an die Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft gebunden sind, d. h. der Inhaber der Anleihe wird zusätzlich am Gewinn des Unternehmens beteiligt.
Bei Nullkuponanleihen (Zero-Bonds) erfolgt die Zinszahlung nicht laufend, sondern endfällig über eine Auszahlung am Ende der Laufzeit der Anleihe. Die Rendite für den Gläubiger besteht damit ausschließlich in der Differenz zwischen dem Erwerbskurs und dem Rückzahlungspreis.
Zwei Formen von Nullkuponanleihen sind möglich:
Nullkuponanleihe, im klassischen Sinn: hier wird am Ende der Laufzeit der Nennwert der Anleihe ausbezahlt. Der Ausgabekurs der Anleihe hat dann ein dementsprechend großes Disagio.
Zinssammler: die Anleihe wird zum Nennwert ausgegeben und sammelt dann die (festen oder variablen) Zinsen bis zum Laufzeitende an.