PresseKat - Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen

ID: 941118

(ots) - Bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22.
September 2013 hat jede Wählerin und jeder Wähler - wie bei den
vorausgegangenen Bundestagswahlen - zwei Stimmen:

-Eine Erststimme für die Wahl einer beziehungsweise eines
Wahlkreisabgeordneten (auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des
Stimmzettels) und

-eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei mit
allen von der Partei aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten in
der dort festgelegten Reihenfolge (auf der rechten, blaugedruckten
Hälfte des Stimmzettels).

Der Bundeswahlleiter erinnert daran, dass auf jeder Hälfte des
Stimmzettels nur ein Wahlvorschlag gekennzeichnet werden darf, zum
Beispiel durch jeweils ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen. Werden
auf der linken Seite des Stimmzettels mehrere Wahlkreisvorschläge
gekennzeichnet, führt dies zur Ungültigkeit der Erststimme. Mehrere
Kreuze auf der rechten Seite des Stimmzettels (Landeslisten der
Parteien) haben die Ungültigkeit der Zweitstimme zur Folge.

Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander abgegeben
werden, sie brauchen nicht derselben Partei gegeben werden. Vielmehr
kann die Stimmabgabe "gesplittet" werden, indem die Erststimme für
eine Wahlkreisbewerberin beziehungsweise einen Wahlkreisbewerber
einer bestimmten Partei vergeben wird und die Zweitstimme für die
Landesliste einer anderen Partei (sogenanntes Stimmensplitting).

Der Wähler beziehungsweise die Wählerin kann sich auch darauf
beschränken, nur eine Stimme, sei es die Erst- oder die Zweitstimme,
abzugeben; in diesem Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme
als ungültig.

Mit der Erststimme beeinflusst der Wähler oder die Wählerin die
personelle Zusammensetzung des Bundestages unmittelbar. Mit ihr wird
die Hälfte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestimmt. Die




Zweitstimme ist entscheidend für die parteipolitische Zusammensetzung
des Bundestages. Entsprechend dem Zweitstimmenverhältnis werden die
Sitze auf die einzelnen Parteien verteilt. Sie ist somit die
maßgebende Stimme.

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters, Telefon: 0611 75-4863,
www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt



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Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
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Datum: 09.09.2013 - 14:20 Uhr
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