(ots) - Das Landgericht Essen hat im Prozess des
Arcandor-Insolvenzverwalters Hans-Gerd Jauch gegen Thomas Middelhoff
wegen u.a. Bonuszahlungen und Flugkosten heute sein Urteil gefällt.
Die Klage wurde, was Thomas Middelhoff betrifft, zu über 70 Prozent
abgewiesen. Middelhoff wurde bei einer Forderung von rund 16
Millionen Euro lediglich zur Zahlung von 3,4 Millionen Euro
verurteilt. Seine Anwälte sehen das als einen Teilerfolg an,
gleichwohl haben sie bereits Berufung angekündigt.
Middelhoffs Anwalt Dr. Winfried Holtermüller erläuterte hierzu:
"Eine Rückzahlungspflicht für den Sonderbonus 2008 - hier geht es um
ca. 2,3 Millionen Euro - sehen wir nicht. Es stand zwar seinerzeit
fest, dass Thomas Middelhoff nicht mehr Vorstandsvorsitzender bleiben
werde; er sollte aber die drei für Arcandor besonders wichtigen
Großprojekte als Berater weiterverfolgen. Insoweit war die
Incentivewirkung einer Bonuszahlung angemessen und berechtigt. Eine
Rückzahlungspflicht besteht daher nicht. Das Sponsoring für die
Universität Oxford (ca. 840.000 Euro) bedurfte keines Beschlusses des
Gesamtvorstands; ein formloser Beschluss lag jedoch vor. Für diesen
Betrag sehen wir ebenfalls keine Rückzahlungsansprüche des
Insolvenzverwalters."
Die schriftliche Begründung für das Urteil liegt noch nicht vor.
Das Gericht hat heute lediglich die Urteilsformel verkündet.
Bei Rückfragen:
Rechtsanwalt Dr. Winfried Holtermüller - 0711/2079 254 und 0163/320
79 55
Rechtsanwalt Hartmut Fromm - 0163 8811450