(ots) - Der US-Gerichtshof für
Internationalen Handel entschied am 30. August 2013, dass vom
britischen Hersteller U.K. Carbon & Graphite, Ltd. ("UKCG") in
Großbritannien aus chinesischen Stäben hergestellte Graphitelektroden
im Sinne der US-Antidumping-Gesetze chinesische Produkte sind. Dies
steht im Widerspruch zu britischen Behörden, die Großbritannien als
Herkunftsland sehen. Elektroden mit einem Durchmesser von mehr als 16
Zoll wurden bei dem Fall nicht berücksichtigt. Die Berufung geht auf
einen Konflikt zwischen der Rechtsprechung in Großbritannien (und der
EU) und darauf zurück, wie das Gesetz von den USA ausgelegt wird.
UKCG hatte argumentiert, dass Stäbe von dem Fall ausgeschlossen
wurden und dem US-Handelsministerium bei der Berechnung des in
Großbritannien geschaffenen Mehrwerts mehrere Fehler unterlaufen
seine, darunter die Weigerung, Istkosten von UKCG anzusetzen
(stattdessen wurden "Surrogatkosten" verwendet).
Leider hat der US-Gerichtshof für Internationalen Handel dem
US-Handelsministerium bei seiner Entscheidung einen weiten
Ermessensspielraum eingeräumt und angekündigt, man werde die
Entscheidung der Behörde nicht im Einzelnen prüfen. In Konsequenz
müssen die Graphitelektroden mit kleinem Durchmesser im Sinne der
Herkunftslanderklärung in den USA und anderen Ländern als Produkte
Großbritanniens ausgewiesen werden (andernfalls werden Urteile zum
Herkunftsland Großbritanniens und der USA verletzt), aber im Sinne
des US-Antidumping-Falls ebenfalls als chinesische Produkte
deklariert werden.
Durch das Urteil muss UKCG keine Zusatzzölle oder Strafen zahlen.
UKCG muss aber bei bestimmten Produkten deklarieren, dass sie der
US-Dumping-Verfügung unterliegen, würden solche Produkte in die USA
eingeführt. UKCG hätte sich eine andere Lösung dieses
Gesetzeskonflikts gewünscht. Sein erfolgreiches Geschäftsmodell ist
davon aber nicht betroffen, da die US-Regierung klar gemacht hat,
dass die anderen Produkte (darunter alle Produkte mit einem
Durchmesser von mehr als 16 Zoll und alle mit Stäben aus einem
anderen Herkunftsland als China gefertigte Produkte) nicht unter die
Dumping-Verfügung fallen. Daher wird UKCG seine Kunden wie gewohnt
mit dem gleichen Service und der gleichen Qualität bedienen.
KONTAKT: Jeffrey S. Neeley
Barnes, Richardson & Colburn in Washington, D.C.
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