LG Berlin, Az. 13 O 86/11
(firmenpresse) - Chronologie:
Im Rahmen einer Herzkatheter-Untersuchung setzte der operierende Arzt nicht die notwendigen Stents. Die Operation musste abgebrochen werden, was nicht den medizinischen Standards entsprach und mit erheblichen Risiken behaftet war. Diese Risiken verwirklichten sich in der Folge. Der Kläger litt über ein halbes Jahr an Gesundheitsbeschwerden.
Verfahren:
Das Landgericht hat die Sache fachmedizinisch wĂĽrdigen lassen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme einigten sich die Parteien auf eine Zahlung von rund 35.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Versicherung der Beklagten hatte vorgerichtlich jegliche Haftung abgelehnt und war nicht zu einer Regulierung bereit, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM. Durch die konsequente Prozessführung konnten Ciper & Coll. erreichen, daß dem Kläger eine angemessene Schadensumme zu zahlen war. Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht stellt klar, dass Versicherer in arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten oftmals lieber einen langwierigen Prozess in kauf nehmen, als dem medizingeschädigten Patienten im Vorfeld des Gerichtsprozesses eine adäquate Entschädigung zu zahlen. Hier sind Politik und Rechtsprechung gefordert, der Versicherungswirtschaft ihre Grenzen aufzuzeigen, zum Beispiel durch Einführung der sogenannten "punitive damages", also ein Strafschadenersatz bei vorsätzlicher Regulierungsverweigerung.
Kompetenz
Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt (s. Presse).
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