PresseKat - Empfehlungen der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention anlässlich der Bundestagswah

Empfehlungen der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention anlässlich der Bundestagswahl 2013

ID: 941605

(ots) -

Mehr Mut, mehr Entschlossenheit
Die Umsetzung der Rechte behinderter Menschen muss echte politische
Priorität werden. Empfehlungen der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention anlässlich der Bundestagswahl 2013

Die 2009 von Deutschland ratifizierte
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat zwar in einigen Bereichen
der Behindertenpolitik für ein Umdenken und positive Dynamik gesorgt.
Der Ruf nach Inklusion von Menschen mit Behinderungen gewährleistet
jedoch noch keine Menschenrechte. Der erforderliche Strukturwandel
hin zu mehr Inklusion bei gleichzeitiger Auflösung der Sonderwelten,
in denen Menschen mit Behinderungen heute noch leben und arbeiten,
erfordert Durchsetzungswillen. Zwischen Bund und Ländern bedarf es
enger Zusammenarbeit, um echte Fortschritte hinsichtlich der
Umsetzung (etwa in Bezug auf die Eingliederungshilfe-Reform) zu
erzielen.

Die unabhängige Monitoring-Stelle zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für
Menschenrechte fordert deshalb von der zukünftigen Bundesregierung
und dem Deutschen Bundestag in der neuen Wahlperiode eine aktive
Umsetzungspolitik:

Mehr Mut, mehr Entschlossenheit. Die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention muss echte politische Priorität
werden.

Drei Bereiche der Empfehlungen stehen exemplarisch für ein Bündel
geeigneter Maßnahmen (siehe auch das Hintergrundpapier zur
Pressemitteilung):

- Wahlrecht: Inklusives Wahlrecht und seine barrierefreie Ausübung
sicherstellen

Die Monitoring-Stelle empfiehlt, die gesetzlichen Ausschlüsse von
Menschen mit Behinderungen nach § 13 Nr. 2 und Nr. 3 Bundeswahlgesetz
(BWahlG) aufzuheben und Programme aufzulegen, die diesen Menschen
einen verbesserten Zugang zu politischen Informationen und




politischer Bildung bieten. Für die bevorstehende Bundestagswahl
empfiehlt die Monitoring-Stelle, geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
die einen barrierefreien Ablauf der Wahl im gesamten Bundesgebiet
sicherstellen.

Das Wahlrecht in Deutschland schließt nicht alle Menschen mit
Behinderungen ein. Einer schätzungsweise fünfstelligen Zahl von
Menschen mit Behinderungen ist das Wahlrecht durch gesetzliche
Ausschlüsse weiterhin ganz vorenthalten. Wahlunterlagen,
Wahlverfahren und Wahllokale sind bei weitem noch nicht bundesweit
barrierefrei, auch wenn hier in den letzten Jahren Verbesserungen
erreicht werden konnten.

- Nationalen Aktionsplan (NAP) auf einer menschenrechtlichen
Grundlage weiterführen und fortentwickeln

Die Monitoring-Stelle empfiehlt, den Nationalen Aktionsplan
entschlossen weiterzuentwickeln. Die Rechte der Menschen mit
Behinderungen, die auf Grund ihrer Lebenslage besonderen Gefährdungen
ausgesetzt sind, sollten dabei Priorität haben. Die Empfehlungen aus
dem internationalen Berichtsprüfungsverfahren sollten im Aktionsplan
ebenfalls aufgegriffen werden.

Ein Wechsel von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik
der Rechte sollte Rechte gewährleisten, insbesondere der Gruppen,
deren Rechte besonders unter Druck sind. 2015 werden die Fortschritte
Deutschlands bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen überprüft.

- Reform der Eingliederungshilfe / Bundesleistungsgesetz

Die Monitoring-Stelle empfiehlt, die Reform der gesetzlichen
Grundlagen von Teilhabe (Eingliederungshilfe) direkt zu Beginn der
Gesetzgebungsperiode durchzusetzen. Regelungen und die damit
verbundenen Konzepte mit stigmatisierenden, segregierenden und
benachteiligenden Auswirkungen sollten durch allgemeine, offene, dem
Prinzip der Inklusion verbundene Regelungen ersetzt werden.
Teilhabeleistungen, soweit sie der Gewährleistung von Menschenrechten
dienen, sind einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren.

Der Bund hat eine Beteiligung an der Finanzierung zugesagt und hat
deshalb die besondere Verantwortung, dass durch die Reform eine
wesentliche Verbesserung in der Qualität der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention erreicht wird und damit Menschen mit
Behinderungen eine klare Besserstellung erfahren.

Ein Hintergrundpapier zu den Empfehlungen der Monitoring-Stelle
zur Umsetzung der UN-BRK finden Sie hier:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/



Pressekontakt:
Ingrid Müller, Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 25 93 59 - 453
Mobil: 0173 4226247
E-Mail: mueller.i(at)institut-fuer-menschenrechte.de


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Datum: 10.09.2013 - 10:00 Uhr
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