(ots) - Auch der AVR 2012 birgt große methodische Mängel.
Zu diesem Ergebnis kommen die Professoren Cassel und Ulrich in einer
methodischen Untersuchung des Arzneiverordnungs-Reports. Trotz der in
den vergangenen Jahren immer wieder geäußerten Kritik berechnet der
AVR weiterhin nationale Einsparpotenziale vom Apothekenverkaufspreis
inklusive Mehrwertsteuer. Er legt keine Netto-Herstellerabgabepreise
zu Grunde und die Rabatte werden nicht sachgerecht abgebildet.
Selektiv ermittelte Einsparpotenziale werden auf den Gesamtmarkt
hochgerechnet. Auch die Datenbasis, insbesondere für internationale
Preisvergleiche, bleibt intransparent. "Diese Mängel sind in hohem
Maße ergebnisrelevant und führen zu zweifelhaften
Potenzialschätzungen", erklärten die Professoren Cassel und Ulrich.
Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI
fragt: "Warum nimmt der AVR die Kritik nicht an? Weil dann die
Ergebnisse nicht mehr zu den Zielen der AOK und der ganzen GKV
passen?"
Aus Sicht des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI)
gestaltet sich die Situation unverändert problematisch, zumal die
Berechnungen des Arzneiverordnungs-Reports hinsichtlich des
Bestandsmarktes zur Grundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss
geworden sind, nach denen der Bestandsmarktaufruf seit 2013 erfolgt.
Die 2012 im AVR dargelegten Berechnungen zur Entwicklung von
Umsatz und Absatz im Lebenszyklus eines Arzneimittels waren Grundlage
für die vom G-BA erstellte Bestandsmarktaufrufliste. Nach diesen
Klassifikationen werden Arzneimittel zu einer Nutzenbewertung und zu
anschließenden Erstattungsbetragsverhandlungen herangezogen, obwohl
die Grundlage, nämlich das Berechnungsmodell im AVR, intransparent
und nicht nachvollziehbar ist. "Für Unternehmen ist das eine nicht
hinnehmbare Situation. Während des Bestandsmarktaufrufes hat man
keinen Rechtsschutz und für die Grundlage hat man nicht die
Möglichkeit nachzurechnen. Daran zeigt sich einmal mehr die
Selbstreferentialität des Verfahrens.
Die dominante Position der Gesetzlichen Krankenversicherung im
Verfahren der frühen Nutzenbewertung inklusive des
Bestandsmarktaufrufes ist nicht akzeptabel. Wir haben immer schon
kritisiert, dass der GKV Spitzenverband im Unterausschuss
Arzneimittel über die zweckmäßige Vergleichstherapie mitbestimmt, im
Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses mit der größten
Stimmenanzahl darüber abstimmt, ob ein Zusatznutzen zuerkannt wird,
in der Trägerschaft des Institutes ist, das die Bewertung vornimmt
und zugleich noch die Erstattungsbetragsverhandlung führt. Dass nun
ausgerechnet die AOK als "Tanker" im GKV-Spitzenverband mit ihrem
wissenschaftlichen Institut die Grundlage für die Nutzenbewertung im
Bestandsmarkt legt, wirkt wie ein Ringtausch unter Gleichgesinnten.
Fragwürdige Aussagen des AVR liefern keine tragfähigen Grundlagen für
Entscheidungen im Gesundheitssystem. Das gilt für intransparente
Berechnungsmodelle wie für nicht nachvollziehbare Einsparpotenziale -
egal ob nationale, internationale oder die zum AMNOG", so Dr. Norbert
Gerbsch.
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