(ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
hat heute seine Stellungnahme zur "Konsultation über die europäischen
Abfallziele" bei der Europäischen Kommission eingereicht. Darin
empfiehlt der Verband, die in der europäischen Abfallgesetzgebung
festgeschriebenen Recyclingzielvorgaben auszuweiten. "Für uns ist es
von großer Bedeutung, die europäische Abfallpolitik hin zu einer
gemeinsamen europäischen Recyclinggesellschaft weiterzuentwickeln.
Besonders wichtig ist dabei, die Ressourcen effizient zu nutzen", so
Hans-Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer. "Die
Siedlungsabfallentsorgung ist als Dienstleistung von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse anzusehen. Somit haben die Mitgliedstaaten
das Recht, sie als hoheitliche Aufgabe den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern zuzuweisen. Dies umfasst auch das Management der
Wertstoffe."
Wenn man die in der Abfallgesetzgebung festgeschriebenen
Zielvorgaben ausweitet, zum Beispiel um Recyclingziele für Bio- und
Grünabfälle sowie Alttextilien, würde der Einstieg in nachgelagerte
Wertschöpfungsstufen sowie die Erzeugung von Recyclingrohstoffen und
erneuerbaren Energien auch aus diesen Wertstoffen ermöglicht. So
könnte der Beitrag zu einem nachhaltigen und ressourceneffizienten
Europa wesentlich gesteigert werden. Die Nutzung von Bio- und
Grünabfällen hätte einen besonders großen Effekt des Klima- und
Ressourcenschutzes.
Als eine sehr wirksame Maßnahme empfiehlt der VKU der
EU-Kommission, ein vollständiges Deponierungsverbot für biologisch
abbaubare Abfälle sowie für stofflich oder energetisch hochwertig
verwertbare Abfälle einzuführen. Dieses Deponieverbot sollte in der
gesamten EU gelten, damit Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling und
Verwertung von Abfällen wirksam gefördert werden. Hierbei kann es
aber angemessene Übergangsphasen geben, in denen einzelne Länder
eigene Verwertungs- und Recyclingkapazitäten errichten und parallel
entsprechende Kapazitäten in anderen Ländern nutzen können. Der VKU
hält es auch grundsätzlich für sinnvoll, Abfallvermeidungsziele zu
formulieren, wobei diese Ziele nicht von vornherein mengenmäßig
festgelegte Reduktionsziele beinhalten. Letztere können für bestimmte
Abfallströme jedoch sinnvoll sein.
Mit Blick auf Regelungen der Erweiterten Produktverantwortung
fordert der VKU, dass das europäische Recht den Mitgliedsstaaten
ermöglicht, derartige Regelungen einzuführen, sie aber über die
bereits vorhandenen Vorschriften (zum Beispiel zu Elektro- und
Elektronikaltgeräten) hinaus nicht dazu verpflichten sollte. Die
Langzeiterfahrungen mit der deutschen Verpackungsverordnung zeigen,
dass die erhofften Effekte in Richtung ressourcenschonender und
recyclingfreundlicher Produktgestaltung nicht eintreten oder nur
vorübergehender Natur sind. Reck: "In jedem Fall darf durch solche
Systeme die umfassende Entsorgungsverantwortung der Kommunen für
Haushaltsabfälle nicht in Frage gestellt werden."
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