Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler. LG Aachen, Az. 11 O 223/12
(firmenpresse) - Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Durchfällen, Schwindel und niedrigem Blutdruck. Der Beklagte suchte sie zu Hause auf und verordnete ein Erkältungsmittel. Da sich die Beschwerden verschlimmerten, musste die Klägerin am Folgetag mit dem Rettungsdienst in eine Klinik eingewiesen werden, wo angesichts eines Ulcus ventriculi eine Notfall-Gastroskopie erforderlich war. Die Klägerin befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand.
Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat den Vorfall mittels eines Sachverständigen überprüfen lassen. Dieser konstatierte, dass der Beklagte auf gefährliche Warnzeichen nicht adäquat reagiert habe und ein Verstoß gegen den fachärztlichen Standard vorliege. Daraufhin verurteilte das Landgericht den Beklagten zur Zahlung von immateriellen und materiellen Kosten. Den Streitwert legte das Gericht im deutlich fünfstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auf gefährliche Warnzeichen muss ein Mediziner ohne Verzögerung adäquat reagieren, anderenfalls es zu schweren Konsequenzen kommen kann. Das hat er im vorliegenden Fall jedoch nicht gemacht, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki. Trotz der eigentlich klaren und eindeutigen Sachlage war der Versicherer des Beklagten weder vorgerichtlich noch gerichtlich bereit, sich vergleichsweise zu einigen, so dass das Landgericht Aachen den Beklagten zur Zahlung veurteilen musste.
Kompetenz
Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt (s. Presse).
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