PresseKat - Asylbewerberleistungen: 15,0 % mehr Leistungsempfänger/-innen im Jahr 2012

Asylbewerberleistungen: 15,0 % mehr Leistungsempfänger/-innen im Jahr 2012

ID: 943169

(ots) - 165 244 Personen bezogen zum Jahresende 2012 in
Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr war das ein Plus von 15 %. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist damit die Zahl
der Regelleistungsempfänger/innen nach dem AsylbLG zum dritten Mal in
Folge gestiegen. Zuvor war sie nach ihrem Höchststand im Jahr 1996
mit 489 742 Hilfebeziehenden bis 2009 stetig auf 121 235
Leistungsbezieher zurückgegangen.

2012 waren drei Fünftel (60 %) der Empfänger männlich. 31 % der
Leistungsbezieher waren noch nicht volljährig, 67 % waren im Alter
zwischen 18 und 64 Jahren und 2 % waren bereits 65 Jahre oder älter.

45 % der Regelleistungsempfänger stammten 2012 aus Asien, 36 % aus
Europa und 13 % aus Afrika. Bei 5 % war die Herkunft ungeklärt. Die
74 655 asiatischen Leistungsbezieher besaßen vorwiegend eine
afghanische (15 227 Personen), irakische (11 412 Personen) oder
iranische Staatsangehörigkeit (7 907 Personen). Von den 59 718
europäischen Leistungsempfängern war mit 31 927 Personen die Mehrzahl
im Besitz eines serbischen, kosovarischen oder montenegrinischen
Passes oder eines Passes der Vorgängerstaaten (Bundesrepublik
Jugoslawien beziehungsweise Serbien und Montenegro). 7 568
Hilfebezieher stammten aus der Russischen Föderation und 7 487 aus
der Türkei.

Die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen
den Lebensbedarf der Leistungsberechtigten an Ernährung, Unterkunft,
Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und
Verbrauchsgütern des Haushalts im notwendigen Umfang vorrangig in
Form von Sachleistungen decken. Zur Deckung der persönlichen
Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten die Leistungsempfänger
zusätzlich einen monatlichen Geldbetrag (Taschengeld).




Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 2 AsylbLG
werden den Leistungsberechtigten anstelle der vorgenannten
Grundleistungen erhöhte Sätze in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt
entsprechend den Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB
XII) gewährt. 2012 erhielten knapp vier Fünftel (78 %) der
Regelleistungsempfänger Grundleistungen, gut ein Fünftel (22 %)
erhielt Hilfe zum Lebensunterhalt.

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG besondere
Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei
Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. 2012 erhielten 46 999
Personen besondere Leistungen, die zumeist parallel zu den
Regelleistungen erbracht wurden. Darunter waren 854 Empfänger, die
ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.

2012 gab der Staat rund 1,1 Milliarden Euro brutto für Leistungen
nach dem AsylbLG aus. Das waren 20,7 % mehr als im Vorjahr. 74 % der
Ausgaben wurden für Regelleistungen verwendet, 26 % für besondere
Leistungen.

Weitere Ergebnisse zu den Asylbewerberleistungen in Deutschland
2012 finden sich unter www.destatis.de, Zahlen & Fakten >
Gesellschaft & Staat > Soziales > Sozialleistungen >
Asylbewerberleistungen.

Basisdaten können außerdem kostenfrei über die Tabellen 22221
(Empfänger von Asylbewerberregelleistungen) und 22211 (Ausgaben und
Einnahmen für Asylbewerberleistungen) in der Datenbank GENESIS-Online
abgerufen werden.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:

Infoteam Asylbewerberleistungen Telefon: (0611) 75 8110,
www.destatis.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de


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Datum: 12.09.2013 - 08:00 Uhr
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