Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Schmerzensgeld (bundesweit) erhöhen ihre Erfolgstatistik. Dr. Dirk C. Ciper LLM informiert über einige aktuelle Verfahren:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:
1.
Fehllagerung nach supra- und transkondylärer Ellenbogenfraktur, LG Magdeburg, Az. 9 O 828/11:
Chronologie:
Die zwischenzeitlich verstorbene Ehefrau des Klägers war im Oktober 2010 aus dem Bett gefallen und hatte sich dabei eine Ellenbogenfraktur zugezogen. Im Krankenhaus der Beklagten wurde die Fraktur operativ behandelt, die Lagerung des Armes postoperativ war jedoch zu bemängeln. Eine Folgeoperation wurde erforderlich, die zu weiteren Schmerzen und psychischen Folgeschäden führte.
Verfahren:
Das Landgericht Magdeburg hat den Vorfall fachmedizinisch würdigen lassen. Da eine eindeutige Klärung nicht möglich war, regte das Gericht an, dass sich die Parteien gütlich einigen sollten. Darauf ließen sich beide ein. Den Streitwert des Verfahrens legte das Gericht im deutlich sechsstelligen Eurobereich fest.
2.
Fehlbehandelte Fraktur des Unterschenkelbeinknochens, Hanseatisches OLG, Az. 1 U 37/12:
Chronologie:
Der Kläger war nach einem Motorradunfall im Jahre 2005 mit vielfältigen Frakturen in eine Hamburger Klinik eingewiesen worden. Dort setzten die Ärzte ihm u.a. Schanz'sche Schrauben in seinen Unterschenkelknochen ein. Dieser Einsatz entsprach nicht den Regeln der ärztlichen Heilkunst.
Verfahren:
Nachdem das erstinstanzlich befasste Landgericht Hamburg (323 O 593/09) bereits einen ärztlichen Behandlungsfehler in Bezug auf die Behandlung der Handgelenksluxationsfraktur festgestellt und dem Kläger ein Schmerzensgeld, einen immateriellen Vorbehalt sowie den Ersatz seiner materiellen Kosten zugesprochen hatte, kam das Hanseatische Oberlandesgericht nach erneuter Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen im Rahmen der Berufungsinstanz nunmehr zu dem Ergebnis, dass auch der Einsatz der Schanz'schen Schrauben in den Unterschenkelknochen nicht lege artis erfolgt sei. Das Gericht verdoppelte daraufhin das erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
3.
Substanzverlust des Ohres nach Operation, LG Potsdam, Az. 11 O 263/11:
Chronologie:
Die Klägerin litt unter abstehenden Ohren und unterzog sich im Hause der Beklagten einer Operation. Dabei kam es zur Knorpelentzündung im Ohr. Die beklagten Ärzte nahmen zu keinem Zeitpunkt einen Abstrich und führten auch keine Erreger- und Resistenzbestimmung durch, um eine gezielte Antibiotikatherapie veranlassen zu können. Die Klägerin wurde stattdessen mit noch bestehender Schwellung und Rötung aus der Behandlung entlassen und eine Wiedervorstellung in einem halben Jahr wurde vorgeschlagen. Die weiter bestehende Entzündung des Ohrknorpels hat zu einem Substanzdefekt des Ohres und einer Verkrüppelung geführt. Die später vorgenommenen rekonstruktiven Eingriffe haben zwar zu einer Verbesserung geführt, jedoch besteht nach wie vor eine Dauerschädigung.
Verfahren:
Das Landgericht Potsdam hat ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Der Sachverständige bestätigte den klägerischen Vortrag und stellte schwere Versäumnisse bei der Behandlung der Klägerin fest. Durch engagierte Vergleichsverhandlungen gelang es dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM im Termin zur mündlichen Verhandlung einen Abfindungsvergleich über pauschal 20.000,- Euro zu erzielen, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
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