(ots) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
hat den SV Werder Bremen nach Anklageerhebung durch den
DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen
Verhaltens von Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro
belegt.
Zum DFB-Pokalauftakt beim 1. FC Saarbrücken am 04. August 2013
wurden im Fanblock der Bremer Bengalisches Feuer sowie sechs Tage
später zum 1. Bundesliga-Spieltag bei Eintracht Braunschweig
Nebeltöpfe gezündet. Darüber hinaus hatten in Saarbrücken einige
Bremer Zuschauer nach Spielende den Zaun überklettert.
Ordnungskräfte, Polizei, aber auch Bremer Spieler und Verantwortliche
konnten die Situation nach wenigen Minuten durch Gespräche mit den
Fans wieder beruhigen, sodass diese zurück in den Block gingen.
"Unsere Fans haben sich einen fantastischen Ruf in der Bundesliga
erarbeitet. Dazu passt das Bild, dass wir zum wiederholten Male vor
allem durch den Einsatz von Pyrotechnik auffallen, überhaupt nicht.
Das schadet uns in besonderem Maße, weder der Verein noch die Fans
profitieren davon. Wir sind weiterhin entschlossen, mit aller Macht
gegen diese Leute vorzugehen. Wir werden auch weiterhin jeden Täter,
den wir identifizieren können, belangen und für die Strafe aufkommen
lassen", so Werder-Präsident und Geschäftsführer, Klaus-Dieter
Fischer.
Werder Bremen hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit
rechtskräftig.
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