(ots) - Als völlig unzureichend und nicht bedarfsgerecht
kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den dem Bundesrat in
dieser Woche vorliegenden Entwurf für ein Präventionsgesetz. Der
Verband fordert die Länderkammer auf, dem Gesetz seine Zustimmung zu
versagen.
"Alles in allem sind die fachlichen Fehler im vorliegenden
Gesetzentwurf derart zahlreich und gravierend, dass es weniger Arbeit
macht, ein neues Gesetz zu schreiben als all diese Fehler zu
korrigieren", so Prof. Rolf Rosenbrock, Gesundheitsexperte und
Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Der vorliegende
Entwurf falle weit hinter die positiven Ansätze der Gesetzentwürfe
von 2005 und 2008 zurück. Zentrale präventionspolitische Probleme
würden nach Einschätzung des Verbandes durch dieses Gesetz nicht
gelöst. Es schaffe sinnlose Regelungen und Gremien und setze falsche
Anreize. Die vorgesehenen Regelungen sind laut Rosenbrock
insbesondere nicht geeignet, einen Beitrag zur Verminderung sozial
bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu leisten.
"Trotz dauernder Bekenntnisse zur Prävention sind im aktuellen
Gesetzesentwurf gerade mal zwei Euro pro Versichertem und Jahr für
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten, also z. B.
KiTas, Schulen, sozialen Brennpunkten, vorgesehen. Dieser Betrag ist
lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein", so der
Gesundheitsexperte. Ein systematischer Fehler sei es, lediglich die
Gesetzliche Krankenversicherung in die Finanzierungspflicht zu
nehmen. Notwendig und möglich wäre vielmehr die Einbeziehung aller
Sozialversicherungen sowie von Bund, Ländern und Gemeinden in die
Finanzierung und Steuerung der Prävention und Gesundheitsförderung.
Der Paritätische Gesamtverband appelliert an die Mitglieder des
Bundesrates, den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention
in seiner Sitzung am 20. September nicht passieren zu lassen.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling,Tel.030-24636305,pr(at)paritaet.org