(ots) - Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit und die
DGB-Tarifgemeinschaft haben sich auf einen neuen Tarifabschluss für
die Mantel-, Entgeltrahmen- sowie die Entgelttarifverträge in der
Zeitarbeit geeinigt. Die neu beschlossene Entgeltstruktur gilt vom
01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016. Als führendes Mitglied im BAP
gestaltet Randstad seit vielen Jahren die Entwicklung und
Professionalisierung der Personaldienstleistungsbranche aktiv mit.
Bereits im Jahr 2000 hat Randstad einen flächendeckenden Tarifvertrag
mit ver.di abgeschlossen, der als Grundlage für die geltenden
tariflichen Regelungen in der gesamten Branche diente.
Zielsetzung der aktuellen Tarifverhandlungen war es, weiterhin
eine langfristige Planungssicherheit für Kundenunternehmen und
Zeitarbeitnehmer zu schaffen und das Potential der Branche als
flexibles Arbeitsmarktinstrument auszubauen. "Wir begrüßen das gute
Gelingen der Sozialpartnerschaft und die Tatsache, dass die
Beteiligten gemeinsam einen akzeptablen Abschluss gefunden haben", so
Eckard Gatzke, Vorsitzender und Sprecher der Geschäftsführung von
Randstad Deutschland. "Der neue Tarifabschluss und die
einvernehmliche Lösung mit den Gewerkschaften unterstreichen einmal
mehr die Tarifautonomie unserer Branche. Wichtig war es, noch vor den
Bundestagswahlen ein Ergebnis zu erzielen, um damit ein deutliches
Zeichen in Richtung Politik zu geben: Die Zeitarbeitsbranche ist
autark und verhandlungsfähig wie jede andere Branche auch".
Ein klares Signal sind die Beschlüsse auch für die Arbeitnehmer.
Die Entgelterhöhungen werden bis 2016 in drei Stufen umgesetzt. Zum
01. Januar 2014 tritt die erste Stufe in Kraft, die Erhöhungen liegen
im Westen Deutschlands bei 3,8 Prozent, und im Osten bei 4,8 Prozent.
"Als Betriebsrat bei Randstad freuen wir uns über den neuen
Tarifabschluss und den entsprechenden Lohnanstieg für
Zeitarbeitnehmer", erläutert Hanno-Lutz Hoff,
Gesamtbetriebsratsvorsitzender bei Randstad Deutschland. "Im
Kombination mit den in 2012 beschlossenen Branchenzuschlägen ist dies
ein weiterer positiver Schritt für unsere Mitarbeiter im
Kundeneinsatz, der ein großes Maß an Sicherheit und den
entsprechenden Anstieg ihrer Löhne mit sich bringt. Darüber hinaus
wünschen wir uns, dass sich die neue Entgeltstruktur positiv auf die
öffentliche Wahrnehmung von Zeitarbeitskollegen auswirkt und die
Sicht auf Personaldienstleister als ganz normaler Arbeitgeber
unterstützt."
Das Verhandlungsergebnis wurde mit einer sogenannten
Erklärungsfrist bis zum 15. Oktober 2013 versehen. Bis dahin müssen
die Tarifkommissionen der beteiligten DGB-Einzelgewerkschaften
entscheiden, ob sie das Verhandlungsergebnis billigen.
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