PresseKat - PKV-Wechsel: Stichtag 1. Juli

PKV-Wechsel: Stichtag 1. Juli

ID: 94802

Altersrückstellungen können bis zum 1. Juli 2009 übertragen werden Privat Krankenversicherte sollten sich beim Wechsel des Versicherungsunternehmens beeilen. Sie können nur bis einschließlich 30. Juni 2009 die wichtigen Altersrückstellungen auf ihre neue Versicherung übertragen lassen.

(firmenpresse) - Altersrückstellungen dienen dazu, dass die Krankenversicherungsbeiträge im Alter nicht übermäßig ansteigen, demnach ist ihre Übertragung beim Versicherungswechsel sehr wichtig. Vor der Gesundheitsreform war dies in der privaten Krankenversicherung gar nicht möglich, weshalb ein Wechsel für den Versicherten nicht sonderlich attraktiv war. Seit der letzten Gesundheitsreform können Versicherte ihre Altersrückstellungen übertragen. Sollte der Stichtag des 30. Juni 2009 jedoch nicht eingehalten werden, ist die Übertragung von Altersrückstellungen nur möglich, wenn der Versicherungsvertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde. Allerdings werden die Altersrückstellungen nur im noch recht jungen Basistarif des neuen Versicherungsanbieters angerechnet.

Seit Januar 2009 muss jede private Krankenversicherung einen Basistarif anbieten. Man kann den Leistungsumfang des Basistarifs mit dem der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen. Kinder und Ehepartner ohne Einkommen werden nicht kostenlos im Basistarif mitversichert. Dieser Tarif ersetzt den modifizierten Standardtarif der privaten Krankenversicherung. Seit Anfang diesen Jahres gilt die Versicherungspflicht auch für Selbständige. Der Basistarif wurde hauptsächlich eingeführt, um bisher nicht krankenversicherten Menschen eine Krankenversicherung anbieten zu können. Ferner sollten auch Selbständige die Möglichkeit bekommen, ihr Versicherungsunternehmen zu wechseln, was bisher durch den Verlust der Altersrückstellungen erschwert wurde.

Ein Wechsel des Versicherungsanbieters sollte jedoch wohl überlegt werden, da der Basistarif nicht für jeden Kunden eine kostengünstige Alternative darstellt. Die Beiträge des Basistarifs richten sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der monatliche Beitrag den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht übersteigen darf. Diese Höchstgrenze liegt zurzeit bei 570 Euro und wird leider oft erreicht, wodurch recht hohe Kosten auf den Versicherten zukommen können.





Bei einem Versicherungswechsel kann es auch zusätzlich zu Verlusten kommen, weil von den Altersrückstellungen nur so viel anerkannt wird, wie der Kunde im Basistarif hätte ansammeln können. Dieser Betrag ist jedoch meistens geringer als die bereits angesparte Summe im alten Tarif. Dazu kommt, dass Versicherte bei einem Wechsel den Basisbetrag über einen Zeitraum von anderthalb Jahren zahlen müssen und erst
danach in einen eventuell attraktiveren Vollbetrag wechseln können. Allerdings kann die Versicherung in dem Fall eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen, um die Beitragshöhe neu zu berechnen.

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Datum: 09.06.2009 - 12:21 Uhr
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