(ots) - Nach erfundener Vergewaltigung: Muss Heidi K.
80.000 Schadenersatz zahlen?
Tochter des Justizopfers Arnold klagt auf Entschädigung nach Haft
des Vaters
Osnabrück.- Die Tochter des mittlerweile verstorbenen Justizopfers
Horst Arnold fordert 80.000 Euro Schadenersatz von der Lehrerin, die
ihren Vater mit erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen ins Gefängnis
gebracht hat. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Freitag).
Demnach beginnt am 11. Oktober am Landgericht Osnabrück ein
entsprechendes Zivilverfahren. Das Erscheinen von Heidi K. soll
gerichtlich angeordnet worden sein.
Die 48-Jährige war am Freitag vor einer Woche vor dem Landgericht
Darmstadt wegen schwerer Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von
fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es
als erwiesen an, dass Arnold wegen der Lügen seiner Kollegin
unschuldig fünf Jahre lang im Gefängnis saß. Arnold starb 2012 ein
Jahr nach seiner Freilassung und mittlerweile erwiesenen Unschuld.
Nun fordert seine Tochter "ein angemessenes Schmerzensgeld für ein
ruiniertes Leben", sagte ihr Anwalt Hartmut Lierow der "Neuen
Osnabrücker Zeitung".
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