(ots) - Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass - wie bei
den bisherigen Bundestagswahlen auch - bei der Wahl zum 18. Deutschen
Bundestag am 22. September 2013 eine repräsentative Wahlstatistik
durchgeführt wird. Dabei werden in gut 2 900 zufällig ausgewählten
Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter,
Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Das Wahlgeheimnis der
einzelnen Wählerinnen und Wähler ist auch in diesen Wahlbezirken
gewährleistet. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für
die Bundestagswahl 2013 werden voraussichtlich im Dezember 2013
vorliegen.
Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Bundestags-
und Europawahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen,
altersspezifische Unterschiede sowie die Struktur der Wähler/-innen
und Nichtwähler/-innen im Bundesgebiet und in den einzelnen
Bundesländern analysiert werden. Auf diese Weise kann ein
zuverlässiges Bild der politischen Partizipation verschiedener
Bevölkerungsgruppen in Deutschland gewonnen werden kann.
Die repräsentative Wahlstatistik wird nicht in allen Wahlbezirken
durchgeführt. Vielmehr werden aus den rund 80 000 Urnenwahlbezirken
knapp 2 500 und aus den rund 10 000 Briefwahlbezirken knapp 350
Wahlbezirke als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen
Verfahrens zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden
Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und
sechs Altersgruppen verwendet. Außerdem werden zur Ermittlung der
Wahlbeteiligung aus dem Wählerverzeichnis Wahlberechtigte und
Wähler/-innen nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.
Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des
Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel
keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen
Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die
Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse
sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind Mindestgrößen für
die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Urnenwahlbezirke müssen bei
der Bundestagswahl 2013 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen,
Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Bundestagswahl 2009
mindestens 400 Wählerinnen beziehungsweise Wähler aufgewiesen haben.
Schließlich dürfen keine Ergebnisse für einzelne
Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.
Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen
Wahlstatistik bei der Bundestagswahl 2013 stehen im Internetangebot
des Bundeswahlleiters zur Verfügung: www.bundeswahlleiter.de -->
Bundestagswahlen --> 2013
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
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E-Mail: presse(at)destatis.de