(ots) - Ein Glücksfall für seriöse Inkassounternehmen: Der
Bundesrat hat heute das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken"
bestätigt. Künftig gelten detaillierte Transparenz- und
Informationspflichten gegenüber Schuldnern, die bei Verstoß von den
zuständigen Behörden geahndet werden können. "Wir begrüßen das neue
Gesetz. Es ist gut für die gesamte Branche - und selbstverständlich
auch für die Schuldner", sagt Kirsten Pedd, Chef-Syndika der EOS
Gruppe. Es stärke die seriösen Unternehmen und setze andere unter
Druck. "EOS erfüllt bereits seit Jahren freiwillig hohe
Transparenzpflichten. Die offene Kommunikation mit den Schuldnern ist
uns ein wichtiges Anliegen", bestätigt Pedd. Als verlässlicher
Partner ist EOS seit langem im Bundesverband Deutscher
Inkasso-Unternehmen vertreten und hat 2013 bereits zum neunten Mal
die Ratingnote A erhalten.
Auch beim Thema Inkassokosten gibt es positive Neuerungen: Deren
Höhe orientiert sich künftig am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das
heißt, dass die Kosten maximal bis zur Höhe der vergleichbaren
Anwaltsgebühren erstattungsfähig sind. "Für EOS war das schon immer
der Maßstab. Nun aber wird erstmals die Erstattungsfähigkeit der
Inkassokosten gesetzlich normiert - und das schafft Klarheit für alle
Beteiligten, die Inkassounternehmen, die Gerichtsbarkeit und
natürlich für die Verbraucher."
Die EOS Gruppe
Die EOS Gruppe ist einer der führenden internationalen Anbieter
von individuellen Finanzdienstleistungen. Den Schwerpunkt bildet das
Forderungsmanagement. Mit mehr als 9.500 Mitarbeitern bietet EOS
seinen rund 20.000 Kunden in über 25 Ländern der Welt mit mehr als 50
Tochterunternehmen finanzielle Sicherheit durch maßgeschneiderte
Services. In einem internationalen Netzwerk von Partnerunternehmen
verfügt die EOS Gruppe über Ressourcen in über 140 Ländern auf allen
Kontinenten. Hauptzielbranchen sind der Bankensektor, Versicherungen,
Energieversorger, der Telekommunikationsmarkt sowie IT-Unternehmen.
Weitere Informationen: www.eos-solutions.com
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