PresseKat - WEEE Recast - Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG

WEEE Recast - Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG

ID: 948637

Wir brauchen zügig die Anforderungen an den Bevollmächtigten.

Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG (sog. WEEE-Recast) sieht in Artikel 16 vor, dass Hersteller ohne Niederlassung in einem Mitgliedsland über einen Bevollmächtigten registriert werden sollen. Hierzu wurde Herr Helmut Minor, Vorstand, Gründungsmitglied und Teilhaber der RENE AG befragt:

(firmenpresse) - Wir brauchen zügig die Anforderungen an den Bevollmächtigten.

Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG (sog. WEEE-Recast) sieht in Artikel 16 vor, dass Hersteller ohne Niederlassung in einem Mitgliedsland über einen Bevollmächtigten registriert werden sollen. Hierzu wurde Herr Helmut Minor, Vorstand, Gründungsmitglied und Teilhaber der RENE AG befragt:


Wie hoch ist der Anteil an den 28 EU-Mitgliedsstaaten in denen sich Hersteller ohne Niederlassung heute nicht registrieren können?
Helmut Minor, RENE AG: Bisher ist eine Registrierung in etwa einem Drittel der EU-Mitgliedsstaaten ohne eine lokale Niederlassung nicht möglich.


Woran liegt das?
Helmut Minor, RENE AG: Die dänische Behörde hat gegenüber der RENE AG ausgeführt, dass man einen rechtlichen Zugriff auf den jeweiligen Hersteller im Land benötigt. Wir gehen davon aus, dass diese Argumentation auch für die anderen Länder gilt.


Was hat das für Auswirkungen?
Helmut Minor, RENE AG: Teilweise werden Produkte, die aus dem Ausland an die Endnutzer verkauft werden, wegen der fehlenden Registrierungen nicht gemeldet. Das führt in letzter Konsequenz tendenziell zu einer zu hohen Sammelquote, da die Basis der Verkaufsmenge zu niedrig ist. Im Hinblick auf die höheren Sammelziele, die im WEEE-Recast vorgegeben werden, muss gegengesteuert werden, ansonsten ist natürlich die Rechnung falscht.


Was soll sich durch den WEEE-Recast ändern?
Helmut Minor, RENE AG: Artikel 16 des WEEE-Recast sieht vor, dass sich Hersteller über einen im Land ansässigen Bevollmächtigten registrieren lassen können. Damit wäre es möglich, aber auch notwendig, in allen Ländern, in denen Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden, eine Registrierung durchzuführen.

Ab wann soll das möglich sein?
Helmut Minor, RENE AG: Die Umsetzung des Recast in die nationalen Gesetzgebungen ist zum 14. Februar 2014 vorgesehen.






Welche Anforderungen haben die nationalen Verordnungen an den Bevollmächtigten?
Helmut Minor, RENE AG: Die konkreten Anforderungen an den Bevollmächtigen in den betreffenden Ländern sind noch nicht publiziert. Das europäische Registernetzwerk EWRN diskutiert das Thema in Kürze, allerdings nicht öffentlich. Die Situation ist für unsere Kunden und uns unbefriedigend, da die Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen immer knapper wird. Dies führt mittelfristig zu sub-optimalen Lösungen und zu hohen Kosten für die Hersteller.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die RENE AG, Hauptniederlassung Bayern, nimmt selbst Elektroaltgeräte und (eingebaute) Batterien weltweit über unser eigenes Netzwerk zurück. Auch Verpackungen, die mit den Geräten zurückgegeben werden, sind Teil dieses Stoffstroms.

WEEE Recycling, das Rückgrat der RENE AG in Europa ist ein Netzwerk aus E-Schrott-Spezalisten mit 60 Niederlassungen in 25 Ländern und einer Jahreskapazität von mehr als 804.000 Tonnen ausschließlich für Elektroaltgeräte

Unsere Partner sind über eine gemeinsam verabschiedete Charta zur strikten Einhaltung der in der WEEE-Direktive und Anhang II geforderten Qualität verpflichtet.

Nur diejenigen Partner, die gemäß DIN EN ISO 14,001 zertifiziert sind, erhalten Material aus den Aufträgen. Wir wachen streng darüber, da qualitativ hochwertiges Recycling für unsere Kunden letztlich Markenschutz bedeutet und sie durch unsere Arbeit im rechtssicheren Raum operieren können. Daher lassen wir ab einer festgelegten Jahresmenge die Partner auch regelmäßig vom bifa Umweltinstitut zusätzlich auditieren.

Ausgewählte Recyclingpartner nutzen wir als europäische Kompetenz-Zentren, z.B. die recycle it GmbH. Über diese Hubs wickeln wir die internationale Wiedervermarktung von Produkten der WEEE-Kategorien 1-4 (gemäß Direktive 2002/96/EG) ebenso ab, wie internetgestützte Mitarbeiterverkäufe. Außerdem sind diese Partner die Hubs für unsere Downstream-Aktivitäten zur Erzielung von Rückvergütungen aus dem Verkauf von Komponenten und Materialen.



Leseranfragen:

RENE AG
Helmut Minor

Steinrinnenweg 6
D-87745 Eppishausen
Phone: 0049-(0)-8266-869806
Fax: 0049-(0)-8266 86 93 639

info(at)rene-europe.com



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Datum: 20.09.2013 - 12:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Umweltpolitik


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.09.2013

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