(ots) - Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur
Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-NOG)
zugestimmt. Das Gesetz ist damit verabschiedet.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen das neue Gesetz. Es
schafft die rechtlichen Grundlagen für weitere Fusionen innerhalb der
gesetzlichen Unfallversicherung. Eine weitere Regelung enthält eine
weitgehende Entlastung kleiner Betriebe bei der Betriebsprüfung. Das
Gesetz ergänzt zudem das Arbeitsschutzgesetz um einen Passus, der
klarstellt, dass die Gefährdungsbeurteilung auch psychische
Belastungen bei der Arbeit umfasst.
Das BUK-NOG wurde bereits am 27. Juni 2013 vom Deutschen Bundestag
in zweiter und dritter Lesung angenommen. Mit der heutigen Zustimmung
des Bundesrates kann das Gesetz in Kraft treten.
"Wir freuen uns sehr, dass das Gesetz es auf den letzten Metern
der Legislaturperiode noch geschafft hat", sagt Dr. Joachim Breuer,
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV). "Ohne das BUK-NOG hätte den weiteren, bereits beschlossenen
Fusionen in der gesetzlichen Unfallversicherung die Rechtsgrundlage
gefehlt." Konkret regelt das BUK-NOG die Fusion der Unfallkasse des
Bundes mit der Eisenbahnunfallkasse sowie der Unfallkasse Post und
Telekom mit der Berufsgenossenschaft für Transport und
Verkehrswirtschaft. "Dies ist eine weitere wichtige Etappe in der vor
Jahren begonnenen strukturellen Neuordnung der gesetzlichen
Unfallversicherung", so Breuer.
Als wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung lobte Breuer die
beschlossenen Änderungen zu den Betriebsprüfungen. Dabei geht es um
die von den Arbeitgebern gemeldeten Daten, auf deren Grundlage die
gesetzliche Unfallversicherung den jeweiligen Beitrag für ein
Unternehmen berechnet. "Bei Unternehmen mit geringer Beitragshöhe
soll hier zu einer Stichprobenprüfung übergegangen werden", erklärt
Breuer. "Das macht das Verfahren effizienter und entlastet sowohl die
zahlreichen kleinen Betriebe als auch die Rentenversicherung, die die
Prüfungen in unserem Auftrag durchführt." Schätzungen zufolge könnten
2.500 Prüfungen täglich entfallen. Besteht der Verdacht, dass ein
Arbeitgeber Lohnsummen der falschen Gefahrklasse zugeordnet hat, darf
die gesetzliche Unfallversicherung im Sinne der Beitragsgerechtigkeit
zukünftig auch wieder selbst im Unternehmen prüfen.
Das BUK-NOG präzisiert zudem die im Arbeitsschutzgesetz enthaltene
Pflicht des Arbeitgebers, für sein Unternehmen eine
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese bezieht sich nun auch auf
die psychischen Belastungen bei der Arbeit. "Stress bei der Arbeit
ist in den vergangenen Jahren zunehmend ins Blickfeld des
Arbeitsschutzes gerückt. Diese gesetzliche Präzisierung wird das
Thema zusätzlich befördern", so Breuer. Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen hätten hierzu bereits seit einiger Zeit ihre
Beratungsangebote erweitert. Der Schutz der Gesundheit bei
arbeitsbedingter psychischer Belastung ist außerdem ein Ziel der
Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie von Bund, Ländern und
gesetzlicher Unfallversicherung.
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