(ots) -
Eigentümer von selbst genutzten Immobilien können ab 2014 ihre
angesparten Riester-Guthaben jederzeit zur Entschuldung einsetzen.
Bislang war eine Kapitalentnahme zur Entschuldung nur zu Beginn der
Auszahlungsphase - in der Regel bei Renteneintritt - möglich. Das
geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums an die LBS
hervor.
Verbessert haben sich mit der aktuellen Gesetzesänderung beim
Wohn-Riester auch die Regelungen für Umschuldungen. Für den Erhalt
der Riester-Förderung kommt es nun nicht mehr darauf an, wann die
Immobilie angeschafft bzw. hergestellt wurde. Wie die LBS West
erklärt, können damit ab dem nächsten Jahr auch alle Eigentümer, die
ihre Immobilie vor 2008 gebaut oder gekauft haben, ihren
Riester-Kredit oder ihr Riester-gefördertes Bauspardarlehen für die
Umschuldung nutzen.
Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg(at)lbswest.de
PM + Bild zum Download unter: www.lbswest.de/presse