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Felgen-Check: Mehr Sicherheit zur Reifenwechselzeit / TÜV-geprüftes Reparaturverfahren ermöglicht Aufbereitung von (glanzgedrehten) Alufelgen

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(ots) - Alufelgen schmücken mittlerweile
fast jedes Auto und vor allem die polierten, also glanzgedrehten
Fabrikate sind total im Trend. Doch einmal damit am Bordstein entlang
geschrammt - schon sind Kratzer oder Macken drin. Ein ärgerliches und
alltägliches Problem. Genauso wie Korrosionsspuren, die durch
Steinschläge oder Lackabschürfungen entstehen. Doch diese Schäden
sind nicht nur Schönheitsfehler, die den Fahrzeugwert mindern. Sie
sind auch gefährlich, da aus Kratzern Haarrisse entstehen können, die
im Ernstfall zum Bruch der Felge führen. Daher empfiehlt sich, dass
Autofahrer den anstehenden Wechsel auf Winterreifen zum
Felgen-Sicherheitscheck nutzen.

Alufelgen-Aufbereitung spart Geld und Ärger

Seither waren Schäden durch Bordsteinrempler oder Korrosion auf
glanzgedrehten Alufelgen nicht reparierbar. Dies hatte für Fahrer von
Leasingwagen die ärgerliche Folge, dass sie bei Rückgabe des Autos
für die teuren Originalfelgen der Automobilhersteller zahlen mussten.
Eine günstige und sichere Alternative zum Neukauf bieten etwa 300
Fachbetriebe, die mit dem sogenannten WheelDoctor arbeiten. Das
System des schwäbischen Smartrepair-Spezialisten Cartec ist das erste
und einzige zweifach TÜV-zertifizierte Reparaturverfahren für die
gesetzlich zulässige Alufelgen-Aufbereitung. Seit Neuestem werden
damit auch glanzgedrehte Alufelgen wieder auf Vordermann gebracht. So
oder so - nach der Behandlung durch den WheelDoctor sieht die Felge
wie neu aus. Außerdem ist die Fahrsicherheit durch die Beseitigung
der Kerbwirkung auch wieder hergestellt. Die fachgerechte
Aufbereitung ist bei zirka 90 Prozent der Felgenschäden und bereits
ab 60 Euro pro Rad möglich. So sparen Autofahrer im Vergleich zum
Neukauf bis zu 800 Euro pro Felge.

Strenge Vorschriften bei Alufelgen-Reparaturen

Gerade zur Reifenwechselzeit werben viele Werkstätten mit der




Alufelgen-Reparatur. Doch dabei ist dringend zu beachten, dass der
Gesetzgeber ganz klar vorgibt, dass jegliche Eingriffe in das
Felgen-Materialgefüge wie Schweißarbeiten und Rückverformungen
grundsätzlich abzulehnen sind. Autofahrer, die mit unzulässig
reparierten Felgen in den Straßenverkehr zurückkehren, machen sich
strafbar. Es ist lediglich die Entfernung von Beschädigungen bis zu 1
mm Tiefe im Grundmetall der Felge erlaubt. Diese Reparatur setzen die
WheelDoctor-Fachbetriebe zuverlässig um. Weitere Infos:
www.clever-reparieren.de.

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Datum: 23.09.2013 - 10:00 Uhr
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