(ots) - Für die begehrten
Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin versendet Hochschulstart
heute an tausende Abiturienten die Ablehnungsbescheide im
Auswahlverfahren.
Durch die doppelten Abiturjahrgänge wird der Kampf um
Studienplätze verschärft; Bewerberzahlen sind erneut angestiegen.
Bereits jetzt müssen viele Studienplatzbewerber mit Wartezeiten von
bis zu 7 Jahren rechnen.
"Hier kann die Studienplatzklage helfen", sagt Rechtsanwalt Dirk
Naumann zu Grünberg, der nahezu 10.000 solcher Verfahren
deutschlandweit bereits betreut hat: "Viele Abiturienten wissen
nicht, dass man sich in Medizin, Zahnmedizin und Psychologie
einklagen kann - egal welche Note man hat und wo man sich beworben
hat."
Bei der Studienplatzklage wird nicht gegen den Ablehnungsbescheid
geklagt. Es wird unabhängig davon nachgewiesen, dass die
Universitäten noch freie Studienplätze haben. Diese Studienplätze
kommen dann nicht in das normale Bewerbungsverfahren, sondern müssen
exklusiv an die erfolgreichen Studienplatzkläger vergeben werden.
"Aber: Jedes Jahr warten viele Abiturienten zu lange und verpassen
dabei wertvolle Klage-Chancen", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu
Grünberg.
Bis 1. Oktober sollte die Studienplatzklage geplant werden, damit
die Fristen eingehalten werden können.
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.
Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in rund 10.000 Studienplatzklage-Verfahren, insbesondere in
Medizin und Zahnmedizin. Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren
Eltern bundesweit aus allen Teilen Deutschlands. Ãœber Rechtsanwalt
Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten Studienplatzklage-Anwalt
bereits in den Tagesthemen sowie in Focus, Spiegel, Berliner
Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen Medien berichtet
worden.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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